Die Europäische Union strebt mit ihrer Gesetzgebung danach an, das Internet für seine Nutzer so sicher wie möglich zu machen. Zu diesem Zweck erzielten das Europäische Parlament Und der Rat eine Einigung über neuen Regeln in diesem Bereich – die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste oder vereinfacht „Gesetz über digitale Dienste“ wurde verabschiedet. Am 27. Oktober 2022 wurde es veröffentlicht und am 16. November trat es in Kraft.
Das Gesetz über digitale Dienste enthält verschiedene Rechte und Pflichten, die entweder Nutzer, Unternehmen oder Mitgliedsstaaten betreffen. Neue Regeln werden, zwar in unterschiedlichem Umfang (z. B. Kleinst- und Kleinunternehmen nur anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Größe) zu beachten: i) Anbieter der Vermittlungsdiensten (z. B. Internetzugang); ii) Hosting-Dienstleister (z. B. Cloud-Infrastruktur); iii) Online-Plattformen (z. B. Online-Marktplätze) und iv) sehr große Plattformen, die mehr als 10 % der 450 Millionen Verbraucher in der Europäischen Union erreichen.
Das Gesetz über digitale Dienste enthält, unter anderem, folgendes:
- neue Mechanismen, die eine Meldung illegales Online-Inhalts, Waren oder Dienstleistungen ermöglichen und die auch die Möglichkeit für die Plattformen mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ zusammenzuarbeiten einleiten, die ihnen bei Identifizierung und Entfernung illegaler Inhalte helfen werden können;
- die Verpflichtung der Online-Anbieter bei der Rückverfolgbarkeit der gewerblichen Nutzer, zum Beispiel Hilfestellung bei der Identifizierung der Anbieter illegaler Waren (Verfolgung des Prinzips der Kenntnis von Geschäftskunden) und angemessene Bemühungen zur stichprobenartigen Überprüfung, ob bestimmte Ware in irgendeiner der offiziellen Datenbanken als illegal identifiziert wurde, sowie Bemühungen zur Verbesserung der Produktrückverfolgbarkeit mit fortschrittlichen technologischen Lösungen;
- wirksame Schutzmaßnahmen für Nutzer, was auch die Möglichkeit einer Beschwerde bei Entfernung oder Einschränkung ihrer Inhalte bei einem einzelnen Anbieter oder Schadensersatz bei Regelverstößen einschließt;
- Verbot bestimmter gezielter Werbung, zum Beispiel an Kinder gerichtete Werbung oder gezielte Werbung unter Verwendung einer bestimmten Kategorie personenbezogener Daten (ethnische Herkunft, politische Meinung usw.);
- Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Online-Plattformen, was zum Beispiel transparentere Geschäftsbedingungen und transparentere Algorithmen zur/für die Bestimmung der Empfehlungen oder Produkten für den Nutzer bedeutet;
- die Verpflichtung sehr großer Plattformen und Webbrowser, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, insbesondere für die Verbreitung von Falschinformationen, Wahlmanipulationen, Cybergewalt gegen Frauen oder schädliche Inhalte für Jugend;
- Einführung des Verbots der sog. dunkle Muster auf der Online-Schnittstelle, was bedeutet, dass alle Tricks, die die Benutzer zu unerwünschten Entscheidungen verleiten, verboten werden. Zum Beispiel, Schaltflächen, die das Pop-up-Fenster schließen, uns aber ein schlechtes Gewissen erwecken (das Pop-up-Fenster zu schließen, das große Rabatte durch Eingabe einer E-Mail bietet, muss das kleingedruckte Aufschrift „Nein, ich möchte kein Geld sparen“, „gefunden“ werden) oder Schaltflächen zum Herunterladen von Dateien, die den Benutzer auf die Website des Werbetreibenden umleiten, anstatt sie herunterzuladen.
Das Gesetz über digitale Dienste ist, von seiner Rechtsnatur aus, eine Verordnung, was bedeutet, dass sie in gesamter Europäischen Union unmittelbar verwendet wird, ohne dass sie in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Das Gesetz wird erst von 17. Februar 2024 verwendet. Bis dahin werden alle Mitgliedsstaaten die nationalen Behörden für Durchsetzung der neuen Regeln hinsichtlich der bestimmten Verpflichteten (z. B. kleinere Plattformen) bevollmächtigen und einen Koordinator für digitale Dienste ernennen müssen. Für die Anbieter, für deren Aufsicht die Kommission bevollmächtigt ist (z. B. sehr große Online-Plattformen), werden die Regeln schon ein Jahr früher angewendet werden. Wichtig ist es auch, dass das Gesetz über digitale Dienste für alle Dienstleister im Binnenmarkt verwendet wird, unabhängig davon wo ihr Firmensitz registriert wird, d. h. außerhalb oder innerhalb der Europäischen Union.
Die genannten Maßnahmen, die das Gesetz über digitale Dienste mit sich bringt, sind ein Schritt in Richtung eines sichereren Internets und des Schutzes seiner Nutzer.
Autorin: Tina Marciuš Ravnikar, Rechtsanwaltskandidatin