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Wann werden Bürger der EU-Mitgliedstaaten landwirtschaftliche Flächen in Kroatien kaufen können?

29. Dezember, 2021No Comments

Wann werden Bürger der EU-Mitgliedstaaten landwirtschaftliche Flächen in Kroatien kaufen können?

Wahrscheinlich sind Sie schon auf ein „unglaubliches Angebot“ gestoßen, mit welchem Ihnen den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von oder entlang kroatischer Küste zu einem sehr günstigen Preis angeboten wurden. Üblicherweise inserierte der Verkäufer (um das Angebot attraktiver zu machen), dass der Raumordnungsplan baldige Bebaubarkeit dieser Fläche vorsieht. Manch einer hat wegen einer „Gelegenheit, die man nicht verpassen sollte“ Hals über Kopf einen Vorvertrag oder Vertrag abgeschlossen und bereits einen Teil des Kaufpreises (z.B. als Handgeld) bezahlt. Dann begann der Leidensweg, da das Rechtsgeschäft aufgrund des aktuellen Verbots des Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen in Kroatien nicht durchgeführt werden konnte und der Verkäufer die Rückzahlung des Teils des Kaufpreises verzögerte oder diesen gar nicht zurückgezahlt hat. Wie sieht aber in Zukunft mit dem Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen in Kroatien aus? 

In der Regel können die Bürger aus EU-Mitgliedstaaten landwirtschaftliche Flächen in anderen EU-Mitgliedstaaten ohne Beschränkungen kaufen, da der Immobilienverkehr eine Form des freien Kapitalverkehrs in der EU darstellt. Einige Staaten, unter denen auch Kroatien, erwirkten aber, um ihre Interessen während der Beitrittsverhandlungen zu schützen, ein befristetes Moratorium (Beschränkung) für den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an Ausländer. In Kroatien lief dieses Moratorium im Juli 2020 ab, jedoch nutzte das kroatische Landwirtschaftsministerium die Gelegenheit dieser Frist um drei Jahre zu verlängern. 
Die Beschränkung des Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen wird so zum 30. Juni 2023 verlängert, ab diesem Datum wird aber der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen in Kroatien frei bzw. auch anderen EU-Bürgern ermöglicht. 
Obgleich wenn Sie auf ein sehr günstiges Angebot zum Verkauf landwirtschaftlicher Fläche stoßen werden, raten wir Ihnen vom Kauf ab, da das kroatische (Grundbuchs-) Gericht Ihnen den Antrag auf Eintragung des Eigentumsrechts ablehnen wird. 
Hierzu sollte hinzugefügt werden, dass die kroatische Gesetzgebung eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 % des Verkaufswerts der Immobilie vorsieht und die vom Käufer zu bezahlen ist. Zum einen erfolgreichen Eintrag des Eigentumsrechts ins Grundbuch, ist auch ein Erwerb der „OIB“ Nummer (persönliche Identifikationsnummer; kroatisch: osobni identifikacijski broj) notwendig; die „OIB“ Nummer ist bei jeder Steuerverwaltung in Kroatien erhältlich. 
Autor: Dean Premec, Rechtsanwalt