(Obligatorischer) Einführung von Anlagen zur Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
Bei der Nutzung von Solar- und Windenergie soll Slowenien weit hinter vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten zurückbleiben und soll hinsichtlich der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen in den letzten Jahren (d. h. zwischen 2010 und 2020) auch zu den Schlusslichtern in der EU gehören. Mit dem Ziel der Dekarbonisierung bringt das neue Gesetz über die Einführung von Anlagen zur Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (das „ZUNPEOVE“-Gesetz) zahlreiche Neuheiten mit sich, wie zum Beispiel: (i) Festlegung von Vorranggebieten für Anlagen zur Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen; (ii) Änderungen hinsichtlich der Raumplanung und Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen für Solar- und Windenergienutzung; (iii) so genannte regulatorische Sandkästen; (iv) besondere Regelung der Rechtsverhältnisse bezüglich der Installation von Photovoltaikanlagen auf Immobilien im Miteigentum und Wohnungseigentum, und viele weitere.
- Dächer von Gebäuden und befestigte Flächen von Parkplätzen auf Bauland in Wohngebieten mit einer Grundfläche von 1.000 m2 oder mehr;
- Gebiete von Straßenland, Straßenobjekten, Versorgungsstationen für öffentlichen Straßen und Service-Verkehrsflächen;
- Eisenbahngebiet;
- Gebiete von Kraftwerken und Gebiete von Umspannwerken und Schaltanlagen, die nicht mehr als 5 m vom Rand der äußersten Energieanlage entfernt sind;
- Gebiete von geschlossenen Deponien;
- bestimmte Gebiete stillgelegter und ehemaliger oberflächlichen Förderungen von mineralischen Rohstoffen, die nicht mit Wasser geflutet sind;
- bestimmte bestehende inaktive Mülldeponien und stillgelegte Mülldeponien.
In allen oben genannten Regelungsgebieten wird die Installation von Photovoltaikanlagen unabhängig vom lokalen Energiekonzept möglich.