Da sich der Zeitraum der vorherigen Verbraucheragenda 2020-2025 langsam dem Ende zuneigt, hat die Europäische Union bereits mit der Vorbereitung der neuen Verbraucheragenda 2025-2030 begonnen. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, welches die wichtigsten Aspekte des Verbraucherschutzes sind, die in der kommenden Zeit von Bedeutung sein dürften.
Die EU arbeitet kontinuierlich daran, den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechte (weiter) zu stärken. Wir schreiben regelmäßig über Verbraucherrechte und Veränderungen in diesem Bereich, aber dieses Mal stellen wir die neue Verbraucheragenda 2025-2030 vor, mit deren Ausarbeitung die EU bereits begonnen hat.
Die frühere Verbraucheragenda 2020-2025 konzentrierte sich auf fünf Schwerpunktbereiche: i) der grüne Wandel, ii) die digitale Transformation, iii) Rechtsschutz und Durchsetzung der Verbraucherrechte, iv) die besonderen Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen und v) die internationale Zusammenarbeit. Im Rahmen dieser Agenda hat die EU mehrere Richtlinien und Verordnungen verabschiedet, von denen wir einige in unseren Artikeln beschrieben haben, wie z. B. das Gesetz über digitale Dienste und die Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren.
Im Rahmen dieser Agenda wurde auch eine Richtlinie verabschiedet, die den Verbrauchern durch besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und durch bessere Information die Möglichkeit gibt, den grünen Wandel zu vollziehen. Sie bringt unter anderem Folgendes mit sich:
- eine weit gefasste Definition einer „Umweltaussage“ (eine Aussage, dass etwas eine positive oder gar keine Auswirkung auf die Umwelt hat, usw.);
- die Verbreitung unlauterer Praktiken, z. B. die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen ohne anerkannte Umweltleistung („umweltfreundlich“, „grün“ );
- ein Verbot der Irreführung über den Umfang der Umweltaussage (wenn z. B. nicht das gesamte Produkt, sondern nur die Verpackung aus rezykliertem Material besteht, sollte angegeben werden, dass nur die Verpackung aus rezykliertem Material besteht);
- die Ausweitung potenziell irreführender Geschäftspraktiken (z. B. Aussagen über die Haltbarkeit oder künftige Leistung eines Produkts, die nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt werden);
- Standardisierung der Informationen über die Haltbarkeit, insbesondere über die Reparierbarkeit des Produkts, sowie standardisierte Kennzeichnung und Hinweis auf die Haltbarkeitsgarantie.
Da sich die Geltungsdauer der bisherigen Verbraucheragenda langsam dem Ende zuneigt, hat die Europäische Union bereits mit der Ausarbeitung einer neuen Verbraucheragenda 2025-2030 begonnen. Ihr offizieller Entwurf ist noch nicht veröffentlicht worden, aber die Diskussionen geben eine ungefähre Vorstellung von ihrem Inhalt. Die wichtigste Debatte fand im April 2024 auf dem Verbrauchergipfel 2024 statt. Die Teilnehmer beleuchteten insbesondere die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz, die sich ändernden Verbrauchergewohnheiten, den Einfluss des Online-Handels, Influencer sowie die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Nachhaltigkeit von Produkten.
Angesichts der Aufschlüsselung der Hauptthemen nach Gruppen können wir davon ausgehen, dass die neue Verbraucheragenda die folgenden Schwerpunkte enthalten wird:
- Verbesserung der digitalen Transparenz: Sensibilisierung für die Erhebung, die Nutzung und den Schutz personenbezogener Daten;
- Nachhaltigkeit: weitere Einschränkung des irreführenden grünen Marketings;
- KI-Governance: Schaffung eines ethischen Rahmens für KI im Verbraucherschutz;
- Regulierung des Online-Handels: Schwerpunkt auf der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten und dem Schutz der Verbraucherinteressen.
Slowenien hat noch nicht alle Verbraucherschutzrichtlinien umgesetzt. Um sich jedoch einen besseren Überblick zu verschaffen, hat Slowenien am 23. Mai 2024 die Entschließung über das Nationale Verbraucherschutzprogramm 2024-2029 („die Entschließung“) angenommen. In der Entschließung hat Slowenien den Stand der Dinge in diesem Bereich bewertet, indem es die bisherige Umsetzung überprüfte, den heimischen Markt untersuchte und mit dem europäischen Markt verglich sowie die Rechtsvorschriften überprüfte. Anschließend wurden die wichtigsten Probleme ermittelt und Ziele und Prioritäten festgelegt, um die festgestellten Probleme zu lösen oder abzumildern.
Gemäß der Entschließung sollten die vorrangigen Maßnahmen unter anderem Folgendes umfassen:
- Integration des Verbraucherschutzes (was eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden bedeutet, da das Verbraucherrecht recht zersplittert ist und mehrere Bereiche abdeckt, von Vertragsbeziehungen, Finanzdienstleistungen, elektronischer Kommunikation bis hin zu Gesundheit und sicheren und hochwertigen Lebensmitteln);
- Verstärkte Forschung und Analyse im Bereich des Verbraucherschutzes (einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften);
- Nachhaltiger Konsum und nachhaltiges Finanzwesen (die Maßnahmen zielen hauptsächlich auf die Umsetzung der angenommenen EU-Richtlinien in diesem Bereich ab);
- Bereitstellung des Zugangs zu öffentlichen Infrastrukturdiensten, elektronischer Kommunikation und Postdiensten zu angemessenen Preisen;
- Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Kompetenz der Verbraucher durch Bildung und Ausbildung;
- Sensibilisierung der Verbraucher für Finanzfragen, Förderung und Sensibilisierung für die Bedeutung der finanziellen Allgemeinbildung und Einrichtung eines öffentlichen Schuldenberatungsdienstes;
- Änderungen des Verbraucherschutzgesetzes im Lichte der angenommenen EU-Richtlinien.
In Anbetracht dessen ist zu erwarten, dass die Europäische Union (und mit ihr Slowenien) ihre derzeitige Politik, insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes und des grünen Wandels, fortsetzen wird. Eine Deregulierung oder Erleichterung der Geschäftstätigkeit für Unternehmen auf Kosten der Verbraucher ist daher in Zukunft nicht zu erwarten.
Autorin: Tina Marciuš Ravnikar, Rechtsanwältin