Wie sollte man vorgehen, wenn nach Vertragsabschluss bestimmte veränderte Umstände eintreten, die die Erfüllung der Verpflichtung erschweren?
Das Grundprinzip des Schuldrechts ist pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten), was bedeutet, dass die Parteien nach Abschluss eines Vertrags verpflichtet sind, die vereinbarten Verpflichtungen einzuhalten. Das Angeführte ist manchmal jedoch schwierig zu beachten, insbesondere wenn sich die vertraglichen Umstände seit dem Vertragsabschluss erheblich geändert haben, beispielsweise wenn die Preise erheblich steigen oder die Lieferzeiten aufgrund unvorhersehbarer Marktbedingungen erheblich verlängert werden.
Ist die gleichzeitige Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien vereinbart und ist eine der Parteien nicht bereit, ihre Verpflichtung zu erfüllen, oder ist sie nicht bereit, ihre Verpflichtung gleichzeitig mit der Gegenpartei zu erfüllen, so hat die Gegenpartei die Möglichkeit, die Erfüllung ihrer Verpflichtung aufzuschieben. Das bedeutet, dass eine Partei ihre Verpflichtung erst dann erfüllen muss, wenn auch die andere Partei ihre Verpflichtung erfüllt hat.