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Wie können Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für den Kauf von Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2-Virus erhalten?

31. Januar, 2022No Comments

Wie können Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für den Kauf von Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2-Virus erhalten?

Das am 30. Dezember 2021 in Kraft getretenes Gesetz über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung, Milderung, Überwindung, Erholung und Behebung der Folgen von COVID-19 (slowenische Abkürzung: „ZDUPŠOP“), sieht eine breite Anzahl von Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung und der Wirtschaft beim Überwinden der Folgen von COVID-19 vor. Darunter stehen auch die Hilfsmaßnahmen für den Kauf von Antigen-Schnelltests (slowenische Abkürzung: „HAG“-Tests) für Arbeitnehmer. 

Der Höchstbetrag, den die Arbeitgeber erhalten bzw. für den sie berechtigt sind, beträgt pro Arbeitnehmer bzw. pro Selbsttest-Verpflichteten 92,50 Euro. Bei der Bestimmung dieses Betrags ist der Gesetzgeber von dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum für Selbsttests ausgegangen, d. i. vom 8. November 2021 bis zum 31. Januar 2022. 
Diese Unterstützung können alle juristische oder natürliche Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, deren Arbeitnehmer (beziehungsweise Einzelpersonen, die auf eine oder andere Rechtsgrundlage beim Arbeitgeber tätig sind), gemäß den Vorschriften zur Verhütung und Überwindung von COVID-19-Infektionen, zur Selbsttests verpflichtet sind, erhalten. 
Die Berechtigten können die Unterstützung spätestens bis zum 15. Februar 2022 beantragen. Die Berechtigten machen das über das Informationsportal der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (slowenische Abkürzung: „FURS“) „eDavki“ , und zwar reichen sie eine Erklärung ein, mit der sie aussagen, dass sie berechtigt sind die Mittel für den Kauf von „HAG“-Tests für Arbeitnehmer zu erwerben. Der Berechtigte muss in die Erklärung die Anzahl der Arbeitnehmer, für die er die Unterstützung durchsetzt und den Betrag der beantragten Unterstützung, angeben. Am Tag der Antragseinreichung muss der Berechtigter eine Liste der Arbeitnehmer oder anderer Personen, für die der Selbsttest erforderlich ist, führen. Er muss auch die Kaufbescheinigungen für die Tests haben, aus denen es hervorgeht, dass diese Tests bis zum 31. Januar 2022 gekauft wurden. 
Als relevantes Datum für die Beurteilung der Berechtigung und der Höhe der Unterstützung gilt das Datum der Einreichung der Erklärung. Im Fall, dass sich ein Arbeitnehmer nach der der Einreichung der Erklärung impfen lässt (wodurch er nicht mehr der Selbsttestpflicht unterliegt), hat dies laut „FURS“ kein Einfluss auf die Berechnung der Unterstützung, da es um eine einmalige Unterstützung geht. „FURS“ wird den Berechtigten die Unterstützung in einem einmaligen Betrag spätestens bis zum 31. März 2022 auszahlen. 
Das Gesetz sieht vor, dass der Zeitraum vom 8. November 2021 bis zum 31. Januar 2022 in Betracht gezogen wird, wobei die Regierung der Republik Slowenien diese Maßnahme mit einem Beschluss um höchstens fünf Monate verlängern kann. 
Das „ZDUPŠOP“-Gesetz sieht auch die Kontrolle über den korrekten Verbrauch der erworbenen Geldmittel vor, die von der Haushaltsinspektion des Amts der Republik Slowenien für Haushaltskontrolle ausgeführt wird, wobei beim Verstoß mit einer Geldbuße zu rechnen ist. 
Autorinnen: Eva Bardutzky, Jurastudentin und
Klavdija Kek, Rechtsanwaltskandidatin