Was bringt uns das erneuerte Verbraucherschutzgesetz?
Neben der Neugestaltung des Gesetzes selbst, implementiert das erneuerte Gesetz zur besseren Übersichtlichkeit auch die folgenden Richtlinien: Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG und Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union.
- Einführung einer Hierarchie bei Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche bei Sachmängeln, was bedeutet, dass Verbraucher zunächst eine kostenlose Wiederherstellung der Konformität der Ware durch Reparatur oder Wechsel der Ware, innerhalb 30 Tagen nach der gesendeten Mitteilung, werden verlangen müssen. Erst im zweiten Schritt könnte der Verbraucher eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des gezahlten Betrages verlangen.
- Der Verbraucher könnte einen Teil der Zahlung zurückhalten, bis die Übergabe der mangelfreien Ware von Verkäufer, was der Verbraucher durch eine, an den Verkäufer gerichtete Erklärung (dass er dieses Recht ausüben wird), durchsetzen würde.
- Das Recht zurückzutreten, was bedeutet, dass der Verbraucher trotz der neu eingeführten Reihenfolge, die der Verbraucher befolgen muss, sofort vom Vertrag zurücktreten kann, jedoch nur, wenn die Nichtübereinstimmung der Ware der Ware schon innerhalb von dreißig Tagen nach der Lieferung auftritt.
- Verlängerung der Frist der Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr, was bedeutet, dass ein Mangel der Sache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand, wenn er innerhalb eines Jahres auftreten wird. Der Verbraucher wird den Mangel auch nicht beweisen müssen (der Verkäufer oder Hersteller wird das Gegenteil beweisen werden müssen).
- In Gesetz werden neue Vertragsbestandteile über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Diensten umgesetzt werden. Vor allem, auch in Bezug auf die Gewährleistung und die Verpflichtungen der Unternehmen, die erforderlichen Aktualisierungen bereitzustellen. Dazu wird hinzugefügt, dass die gleichen Regeln für die Personen, die für digitale Inhalte und Dienstleistungen statt Geld mit personenbezogenen Daten bezahlen werden – mit dem Zugang zu personenbezogenen Daten, zum Beispiel, im Austausch für die Verbraucherfotos, die das Unternehmen für Marketingzwecke verwenden wird.
- Eine neue Verpflichtung für Online-Marktplätze, dem Verbraucher klare Informationen bereitzustellen, ob er einen Vertrag mit einem Unternehmen oder einem Verbraucher abschließt, was den Verbraucher bei der Wahl des richtigen Rechtsschutzes helfen wird.
- Eindeutige Mitteilung der Verbraucher über die Preisanpassungen aufgrund einer automatisierten Entscheidungsfindung, was bedeutet, dass der Verbraucher informiert wird, ob die Preise an seinem Verbraucherprofil angepasst wurden. Die Preise können nämlich aufgrund automatisierter Entscheidungsfindung und der Erstellung von Profilen des Verbraucherverhaltens, an spezifischen Verbrauchern oder spezifischen Verbraucherkategorien angepasst werden, die die Bewertung der Kaufkraft der Verbraucher ermöglicht.
- Einige Verbote werden ebenfalls eingeführt, zum Beispiel: i) Verbot der versteckten Werbung, was bedeutet, dass der Anbieter wird offenlegen müssen, ob der höhere Rang des Anbieters eine Folge der Zahlung ist; ii) Verbot von falschen Bewertungen und Verbraucherempfehlungen; iii) Verbot der zweifachen Qualität der Ware auf dem Markt, was bedeutet, dass Produkte mit unterschiedlicher Qualität nicht mehr als identisch vermarktet werden können.
- Klar sichtbare Informationen im Fall einer Preissenkung beziehungsweise muss der vorherige Preis bei jeder Veröffentlichung angegeben werden.
- Möglichkeit zur Durchsetzung der individuellen Rechtsmittel im Fall unfairer Geschäftspraktiken.
- Verlängerung der Rücktrittsfrist im Fall der Vertragsabschlüsse durch unaufgeforderte Hausbesuche des Unternehmens oder durch verkaufsfördernde Promotionstouren von 14 Tagen auf 30 Tage.
- Einführung neuer Kommunikationsmittel mit Verbrauchern (nach Wahl des Anbieters) und Abschaffung der Pflicht zur Bereitstellung einer Faxnummer. Dabei müssen die Kommunikationsmittel die Kommunikation auf einem dauerhaften Datenträger ermöglichen, und dem Verbraucher die Möglichkeit geben, schnell mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten und mit ihm effektiv zu kommunizieren.