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Lokalbehörden in Kroatien gingen an Eigentümer der Wohnwägen heran

18. Juli, 2022No Comments

Lokalbehörden in Kroatien gingen an Eigentümer der Wohnwägen heran

Kroatischen Küste
entlang gibt es viele landwirtschaftliche Fläche, die gesetzlich als Acker,
Garten, Weidefläche, Obstgarten oder Olivenhain (auf Kroatisch: oranica,
vrt, livada, pašnjak, voćnjak, maslinik
) definiert sind. In der Regel steht
das schon in der Grundstücksbeschreibung und geht aus dem Grundbuchsauszug hervor
(was aber nicht eine unbedingt verlässliche Information ist). Auf vielen solchen
landwirtschaftlichen Flächen stellten die Eigentümer Wohnwägen (Camping-Wägen) oder Mobilheime und Containers (oder
andere illegale Objekte) auf, in der Hoffnung, dass diese Fläche einmal
bebaubar werden. Bis dann werden sie ihr Urlaub am Meer ohne Übernachtungskosten
und ohne Kurtaxen verbringen werden.

In kroatischem Istrien fingen einige gemeindliche und
städtische Behörde an, die Verordnungen über agrotechnische Maßnahmen zu
verabschieden, um Ordnung im Raum zu bringen. Damit werden einige Behörden die Aufstellung
von irgendwelchen illegalen Objekten, Produkt-Objekten, mobilen Lkw-Anhänger sowie
den Bau von Zäunen oder Mauer auf den landwirtschaftlichen Flächen, sofern dies
mit dem Raumordnungsplan nicht
vorgesehen wird, verbieten. Auch die Abfuhr von fruchtbarem Boden und
die Aufschüttung des Grundstücks werden verboten. Voraussichtlich werden die
Verordnungen bestimmen, dass Zuwiderhandelnde ein Jahr Zeit haben werden, um
Sachen beziehungsweise Objekten von der Fläche zu entfernen und die Fläche in ihren
ursprünglichen Zustand, der zum Ackerbau geeignet wird, zurückzubringen.

Der
Grundstückseigentümer, der sein Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist
nicht einrichten wird, wird eine Verwaltungsstrafe bekommen, die sofort bezahlt
werden muss, da die Berufung der Vollstreckung der Strafe nicht aussetzen wird.
Die Höhe dieser Strafe hängt von der einzelnen lokalen Selbstverwaltung ab,
Strafen werden aber bis zum 200.000,00 HRK betragen (d. i. ungefähr 26.500,00
EUR). Hinsichtlich dessen, dass diese Strafen jedoch kumulativ sein werden,
wird aber jede nächste Strafe höher als die vorherige sein können – so dass der
Eigentümer bis zur Einrichtung des Grundstücks mehrmals bestraft werden kann.

Für die Umsetzung
der Verordnung werden in der Regel gemeindliche Wachmänner zuständig. Wenn die Grundstückseigentümer
die Verwaltungsstrafen nicht bezahlen werden, werden die lokale Selbstverwaltung
gemäß kroatischem Recht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen sie stellen
können. Wird der Zuwiderhandelnde die Strafe nicht bezahlen, wird
Zwangsvollstreckung durch öffentliche Versteigerung des Grundstücks erfolgen.
Aus dem Kaufpreis wird der lokalen Selbstverwaltung für die Strafe und Kosten erstattet,
der Restbetrag wird an den Grundstückseigentümer gehen.

Eigentümern der
Grundstücke stellen wir vor, dass Sie die Widmung ihrer Grundstücke nachprüfen
und sich nach möglicher Änderung der Widmung der landwirtschaftlichen Flächen
informieren.

Autor: Dean Premec, Rechtsanwalt