{"id":4523,"date":"2026-07-29T16:24:01","date_gmt":"2026-07-29T15:24:01","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/?p=4523"},"modified":"2026-07-29T16:51:56","modified_gmt":"2026-07-29T15:51:56","slug":"der-eu-ki-akt-in-der-praxis-was-bringt-der-verhaltenskodex-zur-kennzeichnung-von-ki-generierten-inhalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/der-eu-ki-akt-in-der-praxis-was-bringt-der-verhaltenskodex-zur-kennzeichnung-von-ki-generierten-inhalten\/","title":{"rendered":"Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?"},"content":{"rendered":"<h3><em>Die Europ\u00e4ische Kommission hat den endg\u00fcltigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ver\u00f6ffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und f\u00fcr sich genommen keine neuen Rechtspflichten begr\u00fcndet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><strong>[1]<\/strong><\/a>.<\/em><\/h3>\n<p>Die einschl\u00e4gigen Pflichten gelten ab dem 2. August 2026, wobei der Kodex Anbietern und Betreibern einen freiwilligen praktischen Rahmen f\u00fcr deren Umsetzung bietet. Ab diesem Zeitpunkt wird der KI-Akt in mehreren F\u00e4llen eine <strong>klare Offenlegung des Einsatzes von k\u00fcnstlicher Intelligenz <\/strong>verlangen. Nutzer m\u00fcssen dar\u00fcber informiert werden, wenn sie mit einem interaktiven KI-System wie einem Chatbot oder einem virtuellen Assistenten kommunizieren, es sei denn, dies ist aus den Umst\u00e4nden offensichtlich. Ebenso werden Deepfake-Inhalte sowie mit k\u00fcnstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Texte entsprechend zu kennzeichnen sein, wenn sie zu dem Zweck ver\u00f6ffentlicht werden, die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Angelegenheiten von \u00f6ffentlichem Interesse zu informieren.<\/p>\n<p>Ziel der Regelungen ist es, das Risiko von T\u00e4uschung und Manipulation zu verringern. Inhalte, die von k\u00fcnstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich ver\u00e4ndert wurden, k\u00f6nnen f\u00fcr Nutzer schwer erkennbar sein, insbesondere wenn es sich um realistische Bilder, Tonaufnahmen, Videos oder Texte handelt, die die \u00f6ffentliche Debatte beeinflussen k\u00f6nnen. Transparenz ist daher nicht blo\u00df eine formale Anforderung, sondern eine der wesentlichen Voraussetzungen f\u00fcr den verantwortungsvollen Einsatz generativer k\u00fcnstlicher Intelligenz.<\/p>\n<p>Der Kodex unterscheidet zwischen den Pflichten der Anbieter und jenen der Betreiber von KI-Systemen. Bei den Anbietern liegt der Schwerpunkt vor allem auf der technischen Seite der Transparenz. <strong>Anbieter generativer KI-Systeme<\/strong>, die Text, Bilder, Ton oder Video erzeugen oder ver\u00e4ndern, m\u00fcssen sicherstellen, dass die Ausgaben des Systems in maschinenlesbarer Form gekennzeichnet und als k\u00fcnstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Der Kodex hebt dabei auch die praktische Verwendung visueller Kennzeichnungen und von Erkennungsmechanismen hervor. Zu den empfohlenen L\u00f6sungen z\u00e4hlen standardisierte, von der EU erstellte Symbole bzw. andere klare Kennzeichnungen, die dem Nutzer in verst\u00e4ndlicher Weise anzeigen, dass der Inhalt mit k\u00fcnstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich ver\u00e4ndert wurde. Diese Kennzeichnungen sollen durch technische Mechanismen erg\u00e4nzt werden, die die Feststellung der Herkunft des Inhalts erm\u00f6glichen, etwa Wasserzeichen, Metadaten oder andere maschinenlesbare L\u00f6sungen.<\/p>\n<p>Diese Pflicht ist nicht nur f\u00fcr Entwickler von Allzweck- bzw. Basismodellen relevant. In der Praxis kann sie auch Unternehmen erfassen, die bestehende Modelle in ihre Produkte oder Dienste integrieren und diese unter eigenem Namen in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Eine Organisation, die ein Sprachmodell in eine Anwendung zur Erstellung von Marketingtexten, juristischen Entw\u00fcrfen, Bildern oder Videos einbettet, kann sich hinsichtlich eines solchen Systems in der Position eines Anbieters eines generativen KI-Systems wiederfinden. Sie kann sich daher nicht allein darauf berufen, das Basismodell nicht selbst entwickelt zu haben.<\/p>\n<p>Der zweite Teil des Kodex betrifft die <strong>Betreiber von KI-Systemen<\/strong>. Ihre Pflichten sind in der Regel weniger technischer Natur, in der Praxis jedoch von gro\u00dfer Bedeutung. Betreiber werden Deepfake-Inhalte sowie bestimmte mit k\u00fcnstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Texte klar kennzeichnen m\u00fcssen, wenn diese der Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Angelegenheiten von \u00f6ffentlichem Interesse dienen und wenn f\u00fcr sie keine menschliche \u00dcberpr\u00fcfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. Die zentrale Frage in der Praxis wird sein, wann eine Offenlegung erforderlich ist, wie sie ausgestaltet sein muss und wo sie anzuzeigen ist, damit sie f\u00fcr den Nutzer hinreichend klar und verst\u00e4ndlich ist.<\/p>\n<p>Dabei ist auch die <strong>Unterscheidung zwischen verschiedenen Graden des Einsatzes k\u00fcnstlicher Intelligenz<\/strong> von Bedeutung. Nicht jeder Inhalt, bei dem k\u00fcnstliche Intelligenz eingesetzt wurde, ist n\u00e4mlich gleich zu behandeln. Die autonome Erzeugung von Inhalten durch k\u00fcnstliche Intelligenz unterscheidet sich wesentlich von ihrer blo\u00df unterst\u00fctzenden Rolle beim Lektorieren, Zusammenfassen, \u00dcbersetzen oder bei der Erstellung eines Entwurfs, den ein Mensch inhaltlich \u00fcberpr\u00fcft. Diese Unterscheidung ist deshalb bedeutsam, weil sie den Umfang und die Form der Offenlegung beeinflusst. Eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Kennzeichnung jedes minimalen Einsatzes k\u00fcnstlicher Intelligenz k\u00f6nnte die Aussagekraft der Kennzeichnungen entwerten, zu wenige Offenlegungen k\u00f6nnten hingegen das Vertrauen der Nutzer gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Obwohl der Kodex freiwillig ist, wird sein praktisches Gewicht betr\u00e4chtlich sein. Unterzeichner des Kodex werden durch die Anwendung der vorgesehenen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen die Einhaltung des KI-Akts leichter nachweisen k\u00f6nnen (die Aufsicht soll sich lediglich auf die \u00dcberwachung der Einhaltung des Kodex konzentrieren), und f\u00fcr die Markt\u00fcberwachungsbeh\u00f6rden wird der Kodex aller Voraussicht nach ein wichtiger Referenzpunkt bei der Beurteilung sein, ob eine Organisation den Transparenzanforderungen entsprechend gehandelt hat. Mit der Unterzeichnung des Kodex werden Anbieter und Betreiber somit ihre Absicht bekr\u00e4ftigen, den Kodex in ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zu beachten, wobei die Unterzeichner auch \u00f6ffentlich bekannt gemacht werden. Unternehmen, die sich f\u00fcr einen anderen Ansatz entscheiden, werden daher selbst nachweisen m\u00fcssen, dass ihre Ma\u00dfnahmen vergleichbar bzw. ausreichend sind.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzt wird der Kodex durch die bevorstehenden <strong>Leitlinien der Kommission<\/strong>, die den Umfang der Rechtspflichten sowie Fragen, die der Kodex nicht abschlie\u00dfend regelt, n\u00e4her erl\u00e4utern sollen. F\u00fcr Unternehmen ist es jedoch bereits jetzt wichtig, die Transparenz beim Einsatz k\u00fcnstlicher Intelligenz als Teil eines umfassenderen Compliance-Systems zu behandeln. Dazu geh\u00f6ren die Identifikation der KI-Systeme, die Beurteilung der Rollen der einzelnen Akteure, die Gestaltung der Beziehungen zu Lieferanten, die Festlegung interner Regeln f\u00fcr die Kennzeichnung von Inhalten sowie klare Verfahren f\u00fcr die menschliche \u00dcberpr\u00fcfung und die redaktionelle Kontrolle.<\/p>\n<p>Der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist daher nicht blo\u00df ein technischer Anhang zum KI-Akt, sondern ein praktischer Rahmen f\u00fcr dessen Umsetzung. Er bietet Organisationen Orientierung dazu, wie mit k\u00fcnstlicher Intelligenz erzeugte oder ver\u00e4nderte Inhalte zu kennzeichnen sind, wie Offenlegungen den Nutzern zu pr\u00e4sentieren sind und wie Unternehmen nachweisen k\u00f6nnen, dass sie entsprechende Prozesse eingerichtet haben. Die zentrale Frage in der Praxis wird k\u00fcnftig nicht mehr nur sein, ob k\u00fcnstliche Intelligenz eingesetzt wurde, sondern auch, ob ihr Einsatz klar, rechtzeitig und in einer Weise offengelegt wurde, die es dem Nutzer erm\u00f6glicht, die Herkunft des Inhalts nachzuvollziehen.<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Art. 50 des EU-KI-Akts legt Transparenzregeln f\u00fcr bestimmte KI-Systeme fest, insbesondere die Pflicht zur Information von Personen \u00fcber die Interaktion mit KI, zur Kennzeichnung k\u00fcnstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte, zur Information beim Einsatz von Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung sowie zur Offenlegung von Deepfake-Inhalten und bestimmten KI-generierten Texten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat den endg\u00fcltigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ver\u00f6ffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. 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