{"id":4466,"date":"2026-06-24T08:04:41","date_gmt":"2026-06-24T07:04:41","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/?p=4466"},"modified":"2026-06-24T08:07:21","modified_gmt":"2026-06-24T07:07:21","slug":"teurerer-kraftstoff-teurere-reisen-muessen-passagiere-die-mehrkosten-wirklich-tragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/teurerer-kraftstoff-teurere-reisen-muessen-passagiere-die-mehrkosten-wirklich-tragen\/","title":{"rendered":"Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen \u2013 m\u00fcssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?"},"content":{"rendered":"<h3><em><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-4462 aligncenter lazyload\" data-src=\"https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Nuhanovic-Jasna_NEW-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" data-srcset=\"https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Nuhanovic-Jasna_NEW-300x200.jpg 300w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Nuhanovic-Jasna_NEW-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Nuhanovic-Jasna_NEW-768x512.jpg 768w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Nuhanovic-Jasna_NEW-900x600.jpg 900w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/Nuhanovic-Jasna_NEW.jpg 1200w\" data-sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" src=\"data:image\/svg+xml;base64,PHN2ZyB3aWR0aD0iMSIgaGVpZ2h0PSIxIiB4bWxucz0iaHR0cDovL3d3dy53My5vcmcvMjAwMC9zdmciPjwvc3ZnPg==\" style=\"--smush-placeholder-width: 300px; --smush-placeholder-aspect-ratio: 300\/200;\" \/><\/em><\/h3>\n<h3><em>Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu St\u00f6rungen bei der Versorgung mit Energietr\u00e4gern. In der Folge steigen auch die Preise f\u00fcr Bef\u00f6rderungsleistungen, w\u00e4hrend deren Verf\u00fcgbarkeit abnimmt. Damit r\u00fccken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen h\u00f6herer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachtr\u00e4glich erh\u00f6hen d\u00fcrfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verh\u00e4ltnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenh\u00e4ngen.<\/em><\/h3>\n<p>Wie zuletzt zu beobachten war, kam es im Nahen Osten zu einer Zuspitzung des Konflikts. Iran hat eine strenge Kontrolle \u00fcber die Stra\u00dfe von Hormus eingef\u00fchrt \u2013 einen der zentralen Knotenpunkte der Weltwirtschaft \u2013, durch die fast ein F\u00fcnftel des weltweiten \u00d6lhandels verl\u00e4uft. Die entstandene Lage wirkt sich auch auf Fluggesellschaften aus, da die \u00d6lversorgung zur\u00fcckgeht und die Treibstoffpreise steigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang Passagiere die Folgen h\u00f6herer Treibstoffkosten tragen m\u00fcssen und welche Rechte und welchen Schutz sie nach dem Recht der Europ\u00e4ischen Union haben.<\/p>\n<p>In der Regel hat sich die Mehrheit der Fluggesellschaften die Treibstoffversorgung durch langfristige Vertr\u00e4ge gesichert, weshalb ein Anstieg der Flugticketpreise m\u00f6glicherweise noch nicht sp\u00fcrbar ist. Sollte sich der Konflikt jedoch erneut zuspitzen, wird es zu h\u00f6heren Kosten f\u00fcr Fluggesellschaften und folglich zu h\u00f6heren Flugticketpreisen kommen.<\/p>\n<p>Fluggesellschaften haben das Recht, ihre Preise frei festzulegen; sie k\u00f6nnen diese an Ver\u00e4nderungen der Betriebskosten anpassen, allerdings nur <strong>vor dem Verkauf<\/strong> des Flugtickets. Dies ist gerade f\u00fcr die Frage wesentlich, ob Fluggesellschaften, nachdem ein Passagier ein Flugticket bereits gekauft hat, <strong>nachtr\u00e4glich einen Zuschlag wegen gestiegener Treibstoff- beziehungsweise \u00d6lpreise festlegen oder verlangen d\u00fcrfen<\/strong>.<\/p>\n<p>Die Verordnung (EG) Nr. 1008\/2008 bestimmt in ihrer Pr\u00e4ambel und in Art. 23 Abs. 1, dass der Endpreis eines Flugtickets stets auszuweisen ist und den Preis bezeichnen muss, der <strong>alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Preisbestandteile enth\u00e4lt<\/strong>. Diese Verpflichtung bezieht sich auf den Endpreis, den der Fluggast zu zahlen hat, was bedeutet, dass <strong>jede nachtr\u00e4gliche Preis\u00e4nderung ausgeschlossen ist<\/strong>. Fluggesellschaften d\u00fcrfen daher keine Vertragsbedingungen aufnehmen, die ihnen eine nachtr\u00e4gliche Erh\u00f6hung des Ticketpreises \u00fcber den beim Kauf angezeigten Preis hinaus erm\u00f6glichen w\u00fcrden. Dies gilt f\u00fcr alle gekauften Flugtickets f\u00fcr Fl\u00fcge von Flugh\u00e4fen im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten.<\/p>\n<p>Etwas anders verh\u00e4lt es sich bei Pauschalreisen, bei denen der Reisende eine Kombination mehrerer Reiseleistungen erwirbt, zum Beispiel Flugbef\u00f6rderung und Unterkunft. Die Richtlinie (EU) 2015\/2302 <strong>erm\u00f6glicht es Reiseveranstaltern, den Preis der Reise nach Vertragsschluss zu erh\u00f6hen, sofern eine solche M\u00f6glichkeit im Vertrag vorgesehen ist<\/strong>. \u00dcbersteigt die Erh\u00f6hung nicht acht Prozent des Wertes der Pauschalreise, ist die Zustimmung des Reisenden nicht erforderlich; andernfalls kann der Reisende die Erh\u00f6hung annehmen oder ohne Kosten vom Vertrag zur\u00fccktreten. Eine Preiserh\u00f6hung kann sp\u00e4testens 20 Tage vor Reisebeginn vorgeschlagen werden. Gleiches gilt auch umgekehrt: Sinken die Treibstoffpreise, hat der Reisende <strong>Anspruch auf eine Herabsetzung des Reisepreises<\/strong>, (was vertraglich vorgesehen sein muss, sofern der Vertrag auch eine M\u00f6glichkeit der Preiserh\u00f6hung vorsieht). Dies erreicht der Reisende, indem er den Reiseveranstalter auf die Senkung der Bef\u00f6rderungskosten infolge gesunkener Treibstoffpreise hinweist und eine Berechnung sowie Erstattung der Differenz verlangt. Dabei ist der Veranstalter berechtigt, von der Erstattung die tats\u00e4chlich entstandenen Verwaltungskosten abzuziehen. Dies gilt f\u00fcr Pauschalreisen, die in der EU angeboten werden.<\/p>\n<p>Im Falle eines Treibstoffmangels oder sogar eines \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Anstiegs der Treibstoffpreise k\u00f6nnen sich Fluggesellschaften jedoch auch dazu entschlie\u00dfen, <strong>Fl\u00fcge zu annullieren<\/strong>. In einem solchen Fall bietet dem Fluggast die Verordnung (EG) Nr. 261\/2004 Schutz. Danach hat er das Recht, zwischen der Erstattung des Ticketpreises, einer anderweitigen Bef\u00f6rderung zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen zum Endziel oder einer anderweitigen Bef\u00f6rderung zu einem sp\u00e4teren, dem Fluggast genehmen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen zum Endziel zu w\u00e4hlen, vorbehaltlich verf\u00fcgbarer Pl\u00e4tze. Der Fluggast hat au\u00dferdem Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen, das hei\u00dft auf Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelunterbringung, Bef\u00f6rderung, Telefonate beziehungsweise Mitteilungen oder E-Mails, jedoch nur, soweit die entsprechenden Ausgaben erforderlich, angemessen und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind.<\/p>\n<p>Im Falle einer Annullierung des Fluges weniger als 14 Tage vor Abflug muss die Fluggesellschaft dem Fluggast zudem eine <strong>Ausgleichszahlung<\/strong> leisten, es sei denn, sie bietet ihm rechtzeitig eine anderweitige Bef\u00f6rderung an oder es liegen \u00bbau\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde\u00ab vor, die sich nicht h\u00e4tten vermeiden lassen. Nach Auffassung der Europ\u00e4ischen Kommission kann ein lokaler Treibstoffmangel einen solchen Umstand darstellen, nicht jedoch allein h\u00f6here Treibstoffpreise. Dies gilt f\u00fcr Flugg\u00e4ste, die von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats abfliegen, ebenso wie f\u00fcr Flugg\u00e4ste, die von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Drittstaats zu einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats fliegen, sofern der Flug von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Auch wenn eine weitere Zuspitzung der Lage im Nahen Osten die Kosten der Fluggesellschaften erheblich beeinflussen und zu einem Anstieg der Flugticketpreise f\u00fchren kann, gew\u00e4hrleistet das Recht der Europ\u00e4ischen Union Flugg\u00e4sten weiterhin ein vergleichsweise hohes Schutzniveau.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu St\u00f6rungen bei der Versorgung mit Energietr\u00e4gern. In der Folge steigen auch die Preise f\u00fcr Bef\u00f6rderungsleistungen, w\u00e4hrend deren Verf\u00fcgbarkeit abnimmt. 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