{"id":4031,"date":"2025-12-03T21:52:10","date_gmt":"2025-12-03T20:52:10","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/?p=4031"},"modified":"2025-12-08T13:47:22","modified_gmt":"2025-12-08T12:47:22","slug":"vermieter-aufgepasst-kurzzeitvermietungen-koennten-bald-geschichte-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/vermieter-aufgepasst-kurzzeitvermietungen-koennten-bald-geschichte-sein\/","title":{"rendered":"Vermieter aufgepasst: Kurzzeitvermietungen k\u00f6nnten bald Geschichte sein"},"content":{"rendered":"<h3><em><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-3627 aligncenter lazyload\" data-src=\"https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" data-srcset=\"https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-300x200.jpg 300w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-768x512.jpg 768w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-2048x1365.jpg 2048w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-900x600.jpg 900w\" data-sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" src=\"data:image\/gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw==\" style=\"--smush-placeholder-width: 300px; --smush-placeholder-aspect-ratio: 300\/200;\" \/><noscript><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-3627 aligncenter\" src=\"https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-300x200.jpg 300w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-768x512.jpg 768w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-2048x1365.jpg 2048w, https:\/\/pfp.law\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Stular-Jurij-900x600.jpg 900w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/noscript><\/em><\/h3>\n<h3><em>Ende Oktober ist das neue <strong>Gastgewerbegesetz<\/strong> in Kraft getreten; anwendbar wird es ab <strong>1. J\u00e4nner 2026<\/strong>. Das Gesetz f\u00fchrt weitreichende Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr die kurzfristige Vermietung von Wohnungen ein \u2013 ein Thema, das bereits im Gesetzgebungsverfahren erhebliche \u00f6ffentliche Kritik ausgel\u00f6st hat. Wie werden Plattformen wie <strong>Booking.com<\/strong> und <strong>Airbnb<\/strong> k\u00fcnftig reguliert? Wir erl\u00e4utern dies im Folgenden.<\/em><\/h3>\n<p>Bereits vor mehreren Monaten haben wir in unserem Beitrag <em><a href=\"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/kurzzeitvermietung-von-wohnungen-wesentliche-einschraenkungen-in-sicht\/\">Kurzzeitvermietung von Wohnungen? \u2013 Wesentliche Einschr\u00e4nkungen in Sicht!<\/a><\/em> den damaligen Entwurf des neuen Gastgewerbegesetzes (\u201eZGos-1\u201c) vorgestellt, mit dem die slowenische Regierung die zunehmenden Auswirkungen kurzfristiger Vermietungen auf den Wohnungsmarkt adressieren wollte. Aufgrund erheblicher Kritik aus Fachkreisen und der \u00d6ffentlichkeit wurde der Entwurf leicht adaptiert, und im Oktober hat die Pr\u00e4sidentin der Republik Slowenien das neue Gesetz kundgemacht. Im Folgenden bewerten wir, ob die urspr\u00fcnglich geplanten strengen Beschr\u00e4nkungen tats\u00e4chlich beibehalten wurden oder ob die Regierung zumindest teilweise den Interessen von Wohnungseigent\u00fcmern und Bef\u00fcrwortern eines freieren Marktes nachgekommen ist.<\/p>\n<p>ZGos-1 bringt umfassende \u00c4nderungen speziell f\u00fcr die kurzfristige Vermietung von Wohnungen. Ziel ist es, die Lage am langfristigen Wohnungsmarkt zu verbessern, indem das starke Wachstum kurzfristiger Vermietungen begrenzt und Eigent\u00fcmer dazu motiviert werden, ihre Wohnungen wieder l\u00e4ngerfristigen Wohnformen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Gleichzeitig regelt das Gesetz erstmals systematisch die Voraussetzungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung der kurzfristigen Vermietung, legt zeitliche und r\u00e4umliche Beschr\u00e4nkungen fest und erm\u00f6glicht es Gemeinden, die Auswirkungen auf das lokale Umfeld zu bewerten und entsprechende Ma\u00dfnahmen zu setzen.<\/p>\n<p>Kurzfristige Vermietung kann sowohl in einer Eigentums- als auch in einer Mietwohnung erfolgen. Ist der Anbieter nicht Alleineigent\u00fcmer, muss er vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit die <strong>schriftliche Zustimmung des Eigent\u00fcmers bzw. s\u00e4mtlicher Miteigent\u00fcmer<\/strong> einholen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliche Zustimmungen sind in Zwei- oder Mehrparteienh\u00e4usern einzuholen. In Geb\u00e4uden mit drei oder mehr Wohneinheiten ist die kurzfristige Vermietung nur zul\u00e4ssig, wenn jene Miteigent\u00fcmer zustimmen, die gemeinsam mehr als <strong>drei Viertel der Miteigentumsanteile<\/strong> halten, sowie die Wohnungseigent\u00fcmer jener Geb\u00e4udeteile, deren W\u00e4nde, B\u00f6den oder Decken an die vermietete Wohnung angrenzen. In Zweifamilienh\u00e4usern ist die Zustimmung <strong>aller Miteigent\u00fcmer<\/strong> erforderlich. Die Zustimmung der angrenzenden Wohnungseigent\u00fcmer gilt f\u00fcr <strong>maximal drei Jahre<\/strong> ab ihrer Erteilung. Bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bestehende Zustimmungen bleiben bis 31. Dezember 2026 oder bis drei Jahre ab ihrer Erteilung g\u00fcltig \u2013 je nachdem, welcher Zeitpunkt sp\u00e4ter liegt. Bei einem Eigentumswechsel eines einzelnen Geb\u00e4udeteils kann die Zustimmung widerrufen werden; kommt es hingegen zu einem Eigentumswechsel an der konkret vermieteten Wohnung, f\u00fcr die die Zustimmung erteilt wurde, erlischt die Zustimmung automatisch mit dem Tag des Eigentums\u00fcbergangs.<\/p>\n<p>Das Gesetz begrenzt auch die Anzahl der G\u00e4ste pro Wohnung. Jeder Gast muss \u00fcber <strong>mindestens acht Quadratmeter<\/strong> Nutzfl\u00e4che verf\u00fcgen, und es d\u00fcrfen gleichzeitig <strong>nicht mehr als f\u00fcnfzehn Personen<\/strong> in einer einzelnen Wohnung untergebracht werden.<\/p>\n<p>Die zentrale Neuerung \u2013 und zugleich jene, die unter Vermietern die gr\u00f6\u00dfte Unzufriedenheit ausgel\u00f6st hat \u2013 ist die <strong>zeitliche Beschr\u00e4nkung<\/strong> der kurzfristigen Vermietung. Diese T\u00e4tigkeit wird in jenen Gemeinden zeitlich eingeschr\u00e4nkt, in denen ein hohes Risiko besteht, dass kurzfristige Vermietungen nachteilige Auswirkungen auf den langfristigen Wohnungsmarkt haben. Die Regierung wird die Kriterien zur Identifikation solcher Gemeinden in einer Verordnung festlegen, wobei insbesondere die durchschnittlichen Wohnungspreise sowie das Ausma\u00df der kurzfristigen Vermietungen in der jeweiligen Gemeinde zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n<p><strong>In Gemeinden mit hohem Risiko<\/strong> gilt grunds\u00e4tzlich, dass eine Wohnung nicht mehr als 60 Tage pro Kalenderjahr kurzfristig vermietet werden darf. Wie der B\u00fcrgermeister von Ljubljana, Zoran Jankovi\u0107, mehrfach betont hat, wird genau diese Beschr\u00e4nkung voraussichtlich in Ljubljana in dieser Form eingef\u00fchrt. Kurzfristige Vermietungen werden dort vermutlich nur in den Sommermonaten zul\u00e4ssig sein, wenn viele Touristen, aber weniger Studierende in der Stadt sind. Gemeinden mit hohem Risiko k\u00f6nnen von dieser Grundregel abweichen und per gemeinderechtlicher Verordnung entweder ein strengeres Regime (<strong>bis zu 30 Tagen pro Kalenderjahr<\/strong>) oder ein liberaleres Regime, allerdings <strong>h\u00f6chstens 270 Tage pro Kalenderjahr<\/strong>, festlegen.<\/p>\n<p>In Gemeinden, die <strong>nicht auf der Hochrisikoliste<\/strong> gef\u00fchrt werden, sieht das Gesetz keine allgemeine zeitliche Beschr\u00e4nkung vor. Dennoch k\u00f6nnen auch diese Gemeinden eine eigene j\u00e4hrliche Begrenzung festlegen, sofern diese nicht strenger als 60 Tage ist.<\/p>\n<p>Das verabschiedete Gesetz hat damit zumindest teilweise die Kritik ber\u00fccksichtigt und einen etwas liberaleren Ansatz bei der Beschr\u00e4nkung kurzfristiger Vermietungen eingef\u00fchrt. Hinsichtlich der Vermietungen in Mehrparteienh\u00e4usern ist die Regierung jedoch nicht zur\u00fcckgewichen: Dort wird die Einholung der erforderlichen Zustimmungen in der Praxis oftmals (zu) anspruchsvoll sein. In vielen F\u00e4llen k\u00f6nnten solche Vermietungen faktisch nahezu unm\u00f6glich werden.<\/p>\n<p>Letztlich wird die Wirkung des Gesetzes ma\u00dfgeblich von seiner Umsetzung auf Gemeindeebene abh\u00e4ngen. Gemeinden werden \u2013 zumindest was den zeitlichen Rahmen betrifft \u2013 entweder erhebliche Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr kurzfristige Vermietungen vorsehen oder den Eigent\u00fcmern eine relativ weitgehende Freiheit bei der Nutzung ihrer Liegenschaften einr\u00e4umen k\u00f6nnen. In vielen F\u00e4llen wird dies entscheidend daf\u00fcr sein, ob die kurzfristige Vermietung wirtschaftlich tragf\u00e4hig bleibt oder ob Eigent\u00fcmer gezwungen sein werden, auf eine langfristige Vermietung umzusteigen oder die Immobilie gegebenenfalls sogar zu ver\u00e4u\u00dfern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ende Oktober ist das neue Gastgewerbegesetz in Kraft getreten; anwendbar wird es ab 1. J\u00e4nner 2026. 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