{"id":2120,"date":"2021-11-20T16:23:00","date_gmt":"2021-11-20T15:23:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/nachrichten\/die-veraeusserung-einer-immobilie-durch-einen-altenteilsvertrag-zaehlt-nicht-als-steuerpflichtige-veraeusserung-von-kapital\/"},"modified":"2021-11-20T16:23:00","modified_gmt":"2021-11-20T15:23:00","slug":"die-veraeusserung-einer-immobilie-durch-einen-altenteilsvertrag-zaehlt-nicht-als-steuerpflichtige-veraeusserung-von-kapital","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/die-veraeusserung-einer-immobilie-durch-einen-altenteilsvertrag-zaehlt-nicht-als-steuerpflichtige-veraeusserung-von-kapital\/","title":{"rendered":"Die Ver\u00e4u\u00dferung einer Immobilie durch einen Altenteilsvertrag z\u00e4hlt nicht als steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung von Kapital"},"content":{"rendered":"<h2>Die Ver\u00e4u\u00dferung einer Immobilie durch einen Altenteilsvertrag z\u00e4hlt nicht als steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung von Kapital<\/h2>\n<p>Das Oberste Gericht der Republik Slowenien in der Rechtssache mit dem Aktenzeichen X Ips 17\/2021 vom 8. September 2021 der Revision gew\u00e4hrt und entschieden, dass die Ver\u00e4u\u00dferung von Immobilien aufgrund des Altenteilsvertrags auch als nicht steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung von Kapital nach dem Einkommensteuergesetz (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZDoh-2\u201c) z\u00e4hlt.&nbsp;<\/p>\n<div><\/div>\n<div>Die Revision wurde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Republik Slowenien mit dem Aktenzeichen IU 1899\/2018 vom 18. Februar 2020 eingereicht. Mit diesem Urteil stimmte das Verwaltungsgericht der Republik Slowenien dem Standpunkt der Steuerbeh\u00f6rde zu, dass die Kl\u00e4gerin durch die Ver\u00e4u\u00dferung von Immobilien aufgrund eines Altenteilsvertrags einen Gewinn erzielte, der steuerpflichtige Einkommen aus Kapital nach dem Gesetz \u201eZDoh-2\u201c. Das Verwaltungsgericht der Republik Slowenien lehnte den Einspruch der Kl\u00e4gerin, dass die Ver\u00e4u\u00dferung nach dem Altenteilsvertrag gleich als die Ver\u00e4u\u00dferung nach dem Leibrentenvertrag behandelt sollte, ab. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts der Republik Slowenien, ist die Unterscheidung zwischen den oben genannten Situationen bei der Besteuerung gerechtfertigt, denn die Vertr\u00e4ge sich nach dem Zeitpunkt der Eigentums\u00fcbertragung voneinander zu unterscheiden.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Sowohl der Altenteilsvertrag als auch der Leibrentenvertrag sind Obligationenrechtlichen Vertr\u00e4ge mit erbrechtlichen Elementen.<b> Mit dem Altenteilsvertrag*&nbsp;<\/b>verpflichtet sich der Altenteiler dem \u00dcbernehmer das Eigentumsrecht an seinen bestimmten Immobilien zu \u00fcbertragen und der \u00dcbernehmer verpflichtet sich dem Altenteiler oder einer anderen Person bis zu seinem Tod bestimmte Abgaben und Dienstleistungen zu anbieten. <b>Mit dem Leibrentenvertrag*&nbsp;<\/b>verpflichtet sich der Unterhalter den Unterhaltenden (oder eine andere Person) zu unterst\u00fctzen und der Unterhaltende erkl\u00e4rt, dass er ihm das gesamte oder einen Teil des Verm\u00f6gens, dass Immobilien und Mobilien umfasst, die zur Nutzung und Nie\u00dfbrauch von Immobilien bestimmt sind, zu hinterl\u00e4sst. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Altenteilsvertrag und einem Leibrentenvertrag besteht darin, dass bei dem letzteren die \u00dcbergabe der Sachen bis zum Tod des \u00dcbereigners aufgeschoben wird.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Anders als bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Immobilien aufgrund eines Leibrentenvertrags, die gem\u00e4\u00df der Bestimmung des Artikels 95 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes \u201eZDoh-2\u201c als nicht steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung von Kapital z\u00e4hlt, sieht \u201eZDoh-2\u201c eine solche Befreiung f\u00fcr den Altenteilsvertrag (ausdr\u00fccklich) nicht vor. Die Kl\u00e4gerin setzte die Gleichheit vor dem Gesetz aus, weshalb das Oberste Gericht beurteilte, ob die angegebene Unterscheidung begr\u00fcndet ist.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Das Oberste Gericht der Republik Slowenien betonte in der Revision, dass der Grund zur Festlegung der Ausnahme f\u00fcr den Leibrentenvertrag nach Artikel 95 Absatz 1 Nummer 2 des \u201eZDoh-2\u201c in der Rechtsnatur dieses Vertrages zu suchen ist. Ein Leibrentenvertrag hat n\u00e4mlich eine ausgepr\u00e4gte soziale Betonung. Der Eigent\u00fcmer ver\u00e4u\u00dfert sein Verm\u00f6gen oder einen Teil des Verm\u00f6gens mit der Absicht, dass der Erwerber dieses Eigentums ihn bis zu seinem Tod versorgen wird. Wegen dem sozialen Aspekt dieses Vertrages, d.h. Versorgung die einer Person, die Hilfe ben\u00f6tigt, ordnete der Gesetzgeber die Ver\u00e4u\u00dferung von Immobilien nach diesem Vertrag unter nicht steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung von Kapital ein. Nach Meinung des Oberste Gerichts der Republik Slowenien gilt dasselbe f\u00fcr den Altenteilsvertrag. Dieser ist im Interesse, welches beide Vertragsparteien bei dem Vertragsabschluss verfolgen, im Wesentlichen gleich wie ein Leibrentenvertrag.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Bei beiden Vertr\u00e4gen geht es um aleatorische Vertr\u00e4ge mit einer ausgepr\u00e4gten sozialen Betonung. Aufgrund dessen entschied das Oberste Gericht, dass <b>die Stellung des Altenteilers nach Altenteilsvertrag nach steuerlichem Standpunkt gleichbehandelt werden soll als die Stellung des Unterhaltenden nach dem Leibrentenvertrag<\/b>, ungeachtet der Unterschied hinsichtlich des Zeitpunkts der Eigentums\u00fcbertragung.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>* Hierbei, weisen wir darauf hin, dass dieser Ausdruck dem Begriff der slowenischen Rechtsordnung nicht vollst\u00e4ndig entspricht.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Autorin:\t\t\t<i>Klavdija Kek, Rechtsanwaltskandidatin<\/i><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Ver\u00e4u\u00dferung einer Immobilie durch einen Altenteilsvertrag z\u00e4hlt nicht als steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung von Kapital Das Oberste Gericht der Republik Slowenien in der Rechtssache mit dem Aktenzeichen X Ips 17\/2021 vom&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"coauthors":[],"class_list":["post-2120","post","type-post","status-publish","format-standard","category-nachrichten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2120","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2120"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2120\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2120"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2120"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2120"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=2120"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}