{"id":2110,"date":"2022-03-02T10:26:00","date_gmt":"2022-03-02T09:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/nachrichten\/wie-zu-einer-elektroladestation-kommen-wenn-sie-in-einem-mehrparteienhaus-leben\/"},"modified":"2022-03-02T10:26:00","modified_gmt":"2022-03-02T09:26:00","slug":"wie-zu-einer-elektroladestation-kommen-wenn-sie-in-einem-mehrparteienhaus-leben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/wie-zu-einer-elektroladestation-kommen-wenn-sie-in-einem-mehrparteienhaus-leben\/","title":{"rendered":"Wie zu einer Elektroladestation kommen, wenn Sie in einem Mehrparteienhaus leben?"},"content":{"rendered":"<h2>Wie zu einer Elektroladestation kommen, wenn Sie in einem Mehrparteienhaus leben?<\/h2>\n<p>Aufgrund der direkten Verf\u00fcgbarkeit und der Tatsache, dass wir das Auto in der Regel nachts nicht nutzen, ist die praktischste L\u00f6sung zum Laden von Elektroautos eine Ladestation zu Hause. Bei der Entscheidungsfindung \u00fcber die Installation einer elektrischer Ladestation f\u00fcr zu Hause, ist aber bei der Installation in einem Mehrparteienhaus \u2013 neben den Entscheidungen \u00fcber Ladeleistung und -geschwindigkeit, Sorte der Ladestation und eventueller Modernisierung der Elektroinstallation \u2013 auch wichtig, sich \u00fcber die rechtlichen Dilemmata zu informieren.&nbsp;<\/p>\n<div><\/div>\n<div>Dabei sind die einzelnen Situationen grob zu unterscheiden nach: (i) der rechtlichen Lage des Parkplatzes, auf dem die elektrische Ladestation hergestellt w\u00fcrde, und damit die Nutzungsberechtigung, und (ii) dem Zustand der Infrastruktur im Geb\u00e4ude.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Ein Stockwerkeigent\u00fcmer, der einen Parkplatz besitzt, auf dem er eine Elektroladestation herstellen m\u00f6chte, ben\u00f6tigt f\u00fcr die Nutzung des Parkplatzes zu diesem Zweck keine Erlaubnis von anderen Stockwerkeigent\u00fcmer. Im Fall der nicht eigentumsrechtlichen Parkpl\u00e4tze in einem Mehrparteienwohnhaus ist aber anders. Wenn der Parkplatz nicht (nur) im Besitz eines einzelnen Stockwerkeigent\u00fcmers ist, sondern als ein gemeinsamer Teil des Geb\u00e4udes definiert ist, muss der Stockwerkeigent\u00fcmer zun\u00e4chst die Zustimmung anderer Eigent\u00fcmer bekommen, so dass er (selbst) den Parkplatz nutzen und auf dem die elektrische Ladestation herstellen kann. Da es um eine Nutzungs\u00e4nderung eines gemeinsamen Geb\u00e4udeteils geht, ist die Zustimmung der Mehrheit aller Eigent\u00fcmer erforderlich.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Dar\u00fcber hinaus variiert die Pflicht zur Erhaltung der Genehmigung je nach dem Zustand der Geb\u00e4udeinfrastruktur. Ziemlich einfach ist die Situation <b>bei Parkpl\u00e4tzen in neu gebauten Geb\u00e4uden<\/b>. Das Energieeffizienzgesetz (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZURE\u201c) verlangt n\u00e4mlich von Investor, bei allen neuen Wohngeb\u00e4uden (beziehungsweise auch bei gr\u00f6\u00dferen Renovierungen von Wohngeb\u00e4uden), die mehr als zehn Parkpl\u00e4tze haben, die Installation der Infrastruktur f\u00fcr Verlegung der Leitung der Elektrokabeln, sodass das Laden der Elektrofahrzeuge auf jedem Parkplatz innerhalb oder direkt neben dem Geb\u00e4ude, erm\u00f6glicht ist.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div><b>Bei \u00e4lteren Geb\u00e4uden, bei deren das Laden von Elektrofahrzeugen noch nicht vorgesehen wurde<\/b>, ist die Situation ein bisschen komplizierter, da die Stromleitung zur Ladestation wird noch errichtet werden m\u00fcssen. Im Fall eines eigentumsrechtlichen Parkplatzes ohne direkte Stromleitung, darf der Stockwerkeigent\u00fcmer, ohne Zustimmung anderer Stockwerkeigent\u00fcmer, die Wartungsarbeiten, \u00c4nderungen und Verbesserungen an seinem einzelnen Geb\u00e4udeteil erledigen, es sei denn, dies eine Verschlechterung anderer Teile des Geb\u00e4udes bedeutet. Bedeuten die Ausf\u00fchrungsarbeiten im Einzelfall zugleich auch ein Eingriff in die gemeinsamen Teile des Geb\u00e4udes, muss der Stockwerkeigent\u00fcmer die Zustimmung anderer Stockwerkeigent\u00fcmer, die an diesen gemeinsamen Teilen mehr als die H\u00e4lfte der Eigentumsanteile haben, bekommen.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Ein solcher Eingriff in die gemeinsamen Geb\u00e4udeteile im Fall der elektrische Ladestationen ist beispielsweise der Anschluss der Ladestation an eine gemeinsame Verbrauchstelle. Und die erforderlichen Zustimmungen f\u00fcr einen solchen Anschluss werden erleichtert, wenn der Stockwerkeigent\u00fcmer bereitstellen wird, dass der Verbrauch und damit die Kosten f\u00fcr einzelne Stromverbraucher getrennt abgelesen werden, was einige Anbieter schon erm\u00f6glichen.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Sowohl bei eigentumsrechtlichen als auch bei nicht eigentumsrechtlichen Parkpl\u00e4tzen in Mehrparteienh\u00e4usern, sind einige Besonderheiten zu beachten. Beim Durchbruch in die Tragekonstruktion eines Geb\u00e4udes muss eine neue Baugenehmigung eingeholt und damit eine (neue) Planung der Elektroinstallation erstellt werden. Solche Eingriffe bed\u00fcrfen der Zustimmung von Stockwerkeigent\u00fcmer, die mehr als drei Viertel der Eigentumsanteile haben.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>In jedem Fall sind die Anschl\u00fcsse an die Elektroinstallation fachgerecht nach den Regeln des Berufsstandes auszuf\u00fchren und der Geb\u00e4udeverwalter ebenfalls zu informieren. Da die elektrische Ladestationen gro\u00dfe Stromverbraucher sind, muss insbesondere bei \u00e4lteren Elektroinstallationen auch die erh\u00f6hte Brandgefahr ber\u00fccksichtigt werden. Aufgrund des Brand- und Bauschutzes erfordert die aktuelle Gesetzgebung daher eine Reihe von Anpassungen bisheriger Genehmigungen und Pl\u00e4ne, die sich je nach Sorte der ausgew\u00e4hlten Elektroladestation und der Art des Eingriffs in gemeinsamen Geb\u00e4udeteilen unterscheiden.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>In der Praxis kommt es h\u00e4ufig vor, dass in Mehrparteienh\u00e4usern mehrere Stockwerkeigent\u00fcmer den Wunsch nach ihre eigene Elektroladestation aufzustellen \u00e4u\u00dfern. Eine solche Situation erfordert aber die Einhaltung der Technischen Richtlinie \u00fcber Brandschutz in Geb\u00e4uden, die bei der Errichtung von mehr als f\u00fcnf Ladestationen in Garagen mit mehr als 250 m<sup>2<\/sup> Brutto-Geschossfl\u00e4che zwingend den Einbau automatischer Brandmelder vorsieht. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine gr\u00f6\u00dfere Anzahl von Ladestationen eine gro\u00dfe Belastung f\u00fcr die Elektroinstallation darstellen kann, weshalb raten wir Ihnen, sich von einem qualifizierten Fachmann \u00fcber die M\u00f6glichkeiten zum Aufbau einer geeigneten und sicheren Elektroinstallation beraten zu lassen.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die oben dargestellten Bestimmungen \u00fcber Zustimmungen anderer Stockwerkeigent\u00fcmer in einem Geb\u00e4ude, gelten f\u00fcr Mehrparteienh\u00e4user, in denen eine (tats\u00e4chliche) Stockwerkeigentum hergestellt ist. F\u00fcr andere Mehrparteienh\u00e4user ist aber gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Immobiliengesetzbuchs anstelle einer Dreiviertelmehrheit eine strengere Zustimmung anderer Eigent\u00fcmer erforderlich ist \u2013 die Zustimmung aller Eigent\u00fcmer.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Wir empfehlen, vor der Entscheidung f\u00fcr die Installation einer Elektroladestation \u2013 insbesondere in \u00e4lteren Geb\u00e4uden \u2013 zun\u00e4chst die technischen M\u00f6glichkeiten und Bedingungen f\u00fcr deren Installation zu pr\u00fcfen und diesbez\u00fcglich die entsprechenden Experten zu Rate zu ziehen. Vor allem sollte diese Frage im Einvernehmen mit anderen Stockwerkeigent\u00fcmern oder Miteigent\u00fcmern geregelt werden.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die Zukunft ohne Elektroautos scheint, wie es aussieht, unvorstellbar. Mit dem wachsenden Bedarf an Elektroladestationen muss sich die Gesetzgebung jedoch darauf einstellen und ein transparenteres und einfacheres System f\u00fcr die Errichtung privater Elektroladestationen zu errichten herstellen. Die vom \u201eZURE\u201c-Gesetz eingef\u00fchrte Regulierung in diesem Bereich ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Autorinnen:\t\t\t<i>Eva Bardutzky, Jurastudentin und<br \/>\nKlavdija Kek, Rechtsanwaltskandidatin<\/i><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie zu einer Elektroladestation kommen, wenn Sie in einem Mehrparteienhaus leben? 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