{"id":2105,"date":"2022-05-31T11:36:00","date_gmt":"2022-05-31T10:36:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/nachrichten\/neuerungen-des-einkommensteuergesetzes-bezueglich-der-gewinnabhaengigen-einkommenszahlungen\/"},"modified":"2022-05-31T11:36:00","modified_gmt":"2022-05-31T10:36:00","slug":"neuerungen-des-einkommensteuergesetzes-bezueglich-der-gewinnabhaengigen-einkommenszahlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/neuerungen-des-einkommensteuergesetzes-bezueglich-der-gewinnabhaengigen-einkommenszahlungen\/","title":{"rendered":"Neuerungen des Einkommensteuergesetzes bez\u00fcglich der gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen"},"content":{"rendered":"<h2>Neuerungen des Einkommensteuergesetzes bez\u00fcglich der gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen<\/h2>\n<p>\u00c4nderungen des Einkommensteuergesetzes (\u201eZDoh-2\u201c) brachte eine g\u00fcnstigere steuerliche Behandlung der gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen. Diese \u00c4nderungen werden aber aufgrund des Inhalts des Koalitionsvertrags vielleicht nicht von langer Dauer sein.<\/p>\n<div>Am 11. M\u00e4rz 2022 verabschiedete die Staatsversammlung der Republik Slowenien das Gesetz \u00fcber \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Einkommensteuergesetzes (\u201eZDoh-2Z\u201c). Das Gesetz trat am 22. M\u00e4rz 2022 in Kraft und wird f\u00fcr Steuerjahre ab dem 1. Januar 2022 verwendet.<\/div>\n<div>Das Einkommensteuergesetz legte bisher fest, eine Befreiung von der Einkommensteuer f\u00fcr die gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen bis zur H\u00f6he des durchschnittlichen slowenischen Gehalts. Die Novelle bring aber die \u00c4nderung des Artikels 44 Punkt 12 des \u201eZDoh-2\u201c-Gesetzes, nach dem die Befreiung von der Einkommensteuer f\u00fcr die gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen entweder bis zur H\u00f6he des durchschnittlichen slowenischen Gehalts oder bis zur Hohe des durchschnittlichen Gehalts vom Arbeitnehmer gilt. Das Kriterium, das f\u00fcr den Arbeitnehmer g\u00fcnstiger ist, wird gew\u00e4hlt. Auch wenn die gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen steuerfrei sind, wird es dennoch mit Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen, sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers belastet.<\/div>\n<div>Die H\u00f6he des durchschnittlichen slowenischen Gehalts wird nach den Daten des Statistischen Amtes der Republik Slowenien ermittelt, und die H\u00f6he des durchschnittlichen Gehalts eines Arbeitnehmers wird nach dem durchschnittlichen Gehalt des Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber in den letzten 12 Monaten berechnet. War der Arbeitnehmer einen k\u00fcrzeren Zeitraum besch\u00e4ftigt, wird das, w\u00e4hrend dieser Zeit ausgezahlte Gehalt, ber\u00fccksichtigt. Das noch nicht ausgezahlte Gehalt wird bei dieser Berechnung aber nicht ber\u00fccksichtigt (z. B. Monate der Elternzeit).<\/div>\n<div>Zus\u00e4tzlich zu den Steuererleichterungen f\u00fcr Gewinne wurde mit der Novelle auch die M\u00f6glichkeit eingef\u00fchrt, die Gewinne in Form von Sachleistung und nicht nur in Form von Geldauszahlung auszuzahlen. Dadurch werden die gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen nicht mehr als Gehaltsteil behandelt, wie es so in Artikel 125 des Gesetzes \u00fcber die Arbeitsverh\u00e4ltnisse geregelt ist. Die Novelle beh\u00e4lt die Regel bei, dass das Recht auf gewinnabh\u00e4ngige Einkommenszahlungen im Tarifvertrag oder im allgemeinen Akt des Arbeitgebers festgelegt sein muss.&nbsp;<\/div>\n<div>Die allgemeine arbeitsrechtliche Gesetzgebung sieht f\u00fcr die gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen noch folgende zus\u00e4tzliche Voraussetzungen vor, die auf die Besteuerung auswirken:<\/div>\n<div><\/div>\n<div>\n<ul>\n<li>das Einkommen wird im Zusammenhang mit dem Arbeitsverh\u00e4ltnis ausgezahlt;<\/li>\n<li>das Recht auf Einkommen wird durch einen allgemeinen Akt des Arbeitgebers oder einen Tarifvertrag bestimmt (die Zahlung, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags besteht, erf\u00fcllt diese Bedingung nicht);&nbsp;<\/li>\n<li>das Einkommen wird, gem\u00e4\u00df dem allgemeinen Akt des Arbeitgebers oder dem Kollektivvertrag, an allen Berechtigten ausgezahlt.<\/li>\n<\/ul>\n<div><\/div>\n<p>Die Problematik der letzten Bedingung behandelten wir bereits im Artikel <a href=\"https:\/\/www.fpjr.si\/de\/veroffentlichungen\/2021\/11\/626-Nicht-Diskriminierende-Bedingungen-fur-die-Auszahlung-der-Sonderzahlung-von-Geschaftserfolg#middle\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">(Nicht)diskriminierende Bedingungen f\u00fcr die Auszahlung der Sonderzahlung von Gesch\u00e4ftserfolg<\/a>.<\/div>\n<div>Der Leiharbeitnehmer und der Arbeitnehmer, der beim Entleiher besch\u00e4ftigt ist, m\u00fcssen hinsichtlich der aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis stammenden Rechte, gleich sein. Die oben aufgef\u00fchrten Bedingungen gelten ebenfalls f\u00fcr Leiharbeitnehmer. Der Anspruch auf die gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen muss also auf einem allgemeinen Akt der Leiharbeitsfirma oder auf dem, f\u00fcr Leiharbeitnehmer geltenden Tarifvertrag, beruhen.&nbsp;<\/div>\n<div>Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht aber die Aufhebung der Bestimmungen der \u201eZDoh-2Z\u201c-Novelle, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023, vor. Nur die Bestimmung zur H\u00f6he der allgemeinen Einkommensteuererleichterungen bleibt bestehen. Sollte sich diese Vorhersage bewahrheiten, sind noch weitere \u00c4nderungen im Bereich der Besteuerung von gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen zu erwarten.<\/div>\n<div>Autorinnen: <i>Eva Mo\u017eina, Rechtsanw\u00e4ltin und Elizabeta Koren\u010dan, Jurastudentin<\/i><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neuerungen des Einkommensteuergesetzes bez\u00fcglich der gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen \u00c4nderungen des Einkommensteuergesetzes (\u201eZDoh-2\u201c) brachte eine g\u00fcnstigere steuerliche Behandlung der gewinnabh\u00e4ngigen Einkommenszahlungen. Diese \u00c4nderungen werden aber aufgrund des Inhalts des Koalitionsvertrags vielleicht nicht&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"coauthors":[],"class_list":["post-2105","post","type-post","status-publish","format-standard","category-nachrichten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2105","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2105"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2105\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2105"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2105"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2105"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=2105"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}