{"id":2096,"date":"2022-11-03T09:54:00","date_gmt":"2022-11-03T08:54:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/nachrichten\/steht-uns-das-ende-der-werbung-mit-werbeeinrichtungen-bevor\/"},"modified":"2022-11-03T09:54:00","modified_gmt":"2022-11-03T08:54:00","slug":"steht-uns-das-ende-der-werbung-mit-werbeeinrichtungen-bevor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/steht-uns-das-ende-der-werbung-mit-werbeeinrichtungen-bevor\/","title":{"rendered":"Steht uns das Ende der Werbung mit Werbeeinrichtungen bevor?"},"content":{"rendered":"<h2>Steht uns das Ende der Werbung mit Werbeeinrichtungen bevor?<\/h2>\n<p>Das Raumordnungsgesetz (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZureP-3\u201c), das seit dem 1. Juni 2022 angewendet wurde, f\u00fchrte viele Neuerungen ein. \u00dcber einigen schrieben wir schon, insbesondere \u00fcber die Problemhaftigkeit der \u201eZureP-3\u201c-Bestimmungen \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts f\u00fcr die Beurteilung der r\u00e4umlichen Durchf\u00fchrungsakten (mehr dar\u00fcber in Artikel <a href=\"https:\/\/www.fpjr.si\/de\/veroffentlichungen\/2022\/04\/668-Gerichtlicher-Schutz-gegen-die-raumliche-Durchfuhrungsakte#middle\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gerichtlicher Schutz gegen die r\u00e4umliche Durchf\u00fchrungsakte<\/a>).<\/p>\n<p><\/p>\n<p>In diesem Artikel ber\u00fchren wir die lang erwartete \u00c4nderung im Bereich der Werbung, die, aufgrund einer zu laxen g\u00fcltigen Gesetzgebung und der daraus resultierenden Flut von Werbeeinrichtungen, beschlossen wurde. Nach neuem wird das Aufstellen von Werbew\u00e4nden, Tafeln und anderen Objekten, Einrichtungen oder Werbegegenst\u00e4nden deutlich eingeschr\u00e4nkt. Au\u00dferhalb der Siedlungsgebiete wird ihre Aufstellung auf allen Fl\u00e4chen, die nach der zweckgerichteten Raumnutzung landwirtschaftliche, Wald-, Wasser- und sonstige Fl\u00e4chen sind \u2013 also auf allen nicht-bebauten Grundst\u00fccken, verboten werden.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Das \u201eZureP-3\u201c-Gesetz wurde schon seit dem 1. Juni dieses Jahr angewendet, die genannte Bestimmung \u00fcber das Werbeverbot wird aber erst mit dem 1. Januar 2024 angewendet werden. Mit dieser \u00dcbergangszeit wird den Gemeinden die Zeit gegeben, ihre r\u00e4umliche Durchf\u00fchrungsakte mit den Gesetzbestimmungen \u00fcber die Festlegung der Siedlungsgebiete anzupassen. Dies weiterhin bedeutet, dass die Gemeinde die Bestimmungen des \u201eZureP-3\u201c-Gesetzes \u00fcber die Werbebereiche in ihre r\u00e4umliche Durchf\u00fchrungsakte \u00fcbertragen werden, wobei das Werbeverbot au\u00dferhalb der Siedlungsgebiete ebenfalls in gemeindlichen r\u00e4umlichen Durchf\u00fchrungsakten geregelt wird. Die Verschiebung wird vorgesehen auch mit der Absicht, die zivilrechtliche Verh\u00e4ltnisse zwischenzeitlich regeln zu k\u00f6nnen und die Eingriffe in bestehenden Verh\u00e4ltnissen sowie Verursachen des Schadens zu vermeiden. Insbesondere ist das wichtig hinsichtlich der Pachtvertr\u00e4ge, die gerade zum Zweck der Aufstellung das Werbeinhalten auf betreffenden Grundst\u00fccken abgeschlossen wurden.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Trotz dieser \u00c4nderung werden wir aber weiterhin Werbeinhalte au\u00dferhalb der Siedlungsgebiete und auf unverbaubaren Grundst\u00fccken sehen k\u00f6nnen. Das Gesetz schreibt die Grundlage f\u00fcr ihre Beseitigung n\u00e4mlich nicht vor, sondern verbiet es nur die Aufstellung von neuen Objekten. Objekte, Einrichtungen bzw. andere werbliche Gegenst\u00e4nde, die aufgrund und gem\u00e4\u00df geltenden Vorschriften vor Anwendungsbeginn dieses Verbotes aufgestellt wurden, k\u00f6nnen im Raum also bleiben.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Ein Versto\u00df der genannten Werbeeinschr\u00e4nkung au\u00dferhalb der Siedlungsgebiete wird als Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Das \u201eZureP-3\u201c-Gesetz sieht f\u00fcr solche Verst\u00f6\u00dfe auch Geldbu\u00dfe vor, die, wenn es sich um eine juristische Person handelt, auch 15.000 EUR bzw. 30.000 EUR, f\u00fcr eine mittelgro\u00dfe oder gro\u00dfe Gesellschaft, reichen k\u00f6nnen. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird die zust\u00e4ndige Ordnungswidrigkeitsbeh\u00f6rde eine Person, die ein dauerhaftes oder vor\u00fcbergehendes Objekt, Einrichtung oder einen Werbegegenstand errichtete, bestrafen k\u00f6nnen. Nach den allgemeinen Regeln des Ordnungswidrigkeitsrechts zur Mitt\u00e4terschaft kann der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer f\u00fcr die Ordnungswidrigkeit auch verantworten, falls er dem Werber eine Zustimmung zur Aufstellung der Werbeeinrichtung, auf z. B. landwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4che, gegeben hatte und damit entscheidend zur Ordnungswidrigkeit beitrug.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Trotz der Neuregelung des \u201eZUreP-3\u201c-Gesetzes bleibt aber die Frage, wie sie in der Praxis tats\u00e4chlich umgesetzt wird. Das erste Problem wurde schon oben erw\u00e4hnt, und zwar, dass bestimmte schon bestehende Werbeobjekte, Einrichtungen und Gegenst\u00e4nde im Raum bleiben k\u00f6nnen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Gemeinde die Definition von Siedlungsgebieten ausweiten und damit den Zweck der betreffenden Beschr\u00e4nkung ausspielen k\u00f6nnte. Werbung kann n\u00e4mlich auch im Interesse lokaler Gemeinschaften sein, da sie eine Einnahmequelle darstellt (z. B., wenn der Ersatz f\u00fcr Nutzung von Bauland (\u201eNUSZ\u201c) aus der Nutzung von Einrichtungen bemessen wird). Ein zus\u00e4tzliches Problem hinsichtlich der Werbeeinschr\u00e4nkung tr\u00e4gt aber auch die verstreute Regelung der Werbeeinrichtungen hinein. Statt in einem Dachgesetz, ist sie in mehreren Gesetzen und Durchf\u00fchrungsvorschriften geregelt, was eine gewisse Verwirrung in die Rechtsordnung eintr\u00e4gt.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Die Werbung entlang der Staatstra\u00dfen, wurde so, beispielsweise, k\u00fcrzlich mit dem neuen Gesetz \u00fcber Stra\u00dfen (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZCes-2\u201c), das seit dem 29. Oktober 2022 angewendet wurde, geregelt. Der Grund f\u00fcr die Verabschiedung neuer Regelung liegt in dem Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit. So legt das Gesetz, unter anderem, fest, dass die Werbeeinrichtungen entlang der Staatstra\u00dfen Pfeiler, Werbew\u00e4nde, Anschlagtafeln, St\u00fctzen und Stangen von Spanbannern und Fahnen, Leuchtvitrinen und andere feste und bewegliche zweckgerichtete St\u00fctzen sein k\u00f6nnen. Die Aufstellung beziehungsweise Nutzung solcher Einrichtungen ist im Bereich der Staatstra\u00dfe au\u00dferhalb der Siedlungsgebiete grunds\u00e4tzlich verboten, es gibt aber auch bestimmte Ausnahmen. Das Gesetz schreibt weiter vor, dass juristische oder nat\u00fcrliche Personen, die die Eigent\u00fcmer oder Besitzer des Nutzungsrechts der Werbeeinrichtungen sind, und deren Aufstellung nach dem neuen Gesetz verbieten ist, diese sp\u00e4testens in einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes beseitigen m\u00fcssen. Das Gesetz verbietet auch die Aufstellung und Nutzung von elektronischen Anzeigen im Bereich der Staatstra\u00dfen. Von innen beleuchtete Leuchtvitrinen mit einer Werbefl\u00e4che von bis zu einschlie\u00dflich 2,1 m<sup>2<\/sup> (bei einseitiger Werbung) oder 4,2 m<sup>2<\/sup> (bei doppelseitiger Werbung) d\u00fcrfen in einer Siedlung neben den Staatstra\u00dfen au\u00dferhalb der Fahrbahn einer Staatstra\u00dfe aufgestellt und genutzt werden. Die Zustimmung zur Aufstellung der oben genannten Einrichtungen wird vom staatlichen Stra\u00dfenbetreiber aufgrund des Aufstellungsplans der Werbeeinrichtung erteilt, wenn die Werbung in diesem Bereich durch dem Raumordnungsakt der Gemeinde zugelassen wird. Bei Ordnungswidrigkeiten sind auch Geldbu\u00dfen vorgesehen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Angesichts der oben beschriebenen Neuerungen im Werbebereich und Geldbu\u00dfen bei Ordnungswidrigkeiten raten wir insbesondere Kunden, beim Abschluss von Pachtvertr\u00e4gen oder deren Verl\u00e4ngerung besonders vorsichtig zu sein und die neuen Restriktionen nicht zu \u00fcbersehen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Autorin:\t<i>\u017diva Korenjak, Fachmitarbeiterin<\/i><\/p>\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steht uns das Ende der Werbung mit Werbeeinrichtungen bevor? Das Raumordnungsgesetz (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZureP-3\u201c), das seit dem 1. 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