{"id":2087,"date":"2023-05-30T09:55:00","date_gmt":"2023-05-30T08:55:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/nachrichten\/die-richtlinie-hinsichtlich-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-von-unternehmen-wurde-verabschiedet\/"},"modified":"2023-05-30T09:55:00","modified_gmt":"2023-05-30T08:55:00","slug":"die-richtlinie-hinsichtlich-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-von-unternehmen-wurde-verabschiedet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/die-richtlinie-hinsichtlich-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-von-unternehmen-wurde-verabschiedet\/","title":{"rendered":"Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurde verabschiedet"},"content":{"rendered":"<h2>Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurde verabschiedet<\/h2>\n<p>Der Vorschlag der Direktive hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (<i>Corporate sustainability reporting directive<\/i> \u2013 \u201eCSRD\u201c) wurde am 10. November 2022 von Europ\u00e4ischem Parlament genehmigt und am 28. November 2022 vom Rat der Europ\u00e4ischen Union best\u00e4tigt. Die Richtlinie wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU ver\u00f6ffentlicht und tritt am 5. Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten werden sie innerhalb von 18 Monate Zeit in ihre nationalen Rechtsordnungen umsetzen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Die CSRD stellt eine der Grundlagen des europ\u00e4ischen Gr\u00fcnen Deals und der Agenda f\u00fcr nachhaltige Finanzierung dar. Die Richtlinie ist Teil einer umfassenderen EU-Politik, die die Unternehmen dazu verpflichtet, die Menschenrechte strikter\/folgenrichtiger zu achten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Die bisherigen Vorschriften \u00fcber die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, insbesondere die Richtlinie \u00fcber die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), die nur ungef\u00e4hr 11.700 Unternehmen verbindet, erwiesen sich in der Praxis als mangelhaft. Weiterhin wurde der Bedarf bzw. die Vorliebe der Verbraucher f\u00fcr Nachhaltigkeitsinformationen in den letzten Jahren erheblich gestiegen, da sie sich immer mehr Informationen w\u00fcnschen, um (nachhaltige) Entscheidungen treffen zu k\u00f6nnen, die mit ihren Werten \u00fcbereinstimmen. Ebenfalls die Investoren sind sich der Bedeutung der Nachhaltigkeit f\u00fcr die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit von Unternehmen zunehmend bewusst, sodass die Informationen \u00fcber die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt und die Menschen f\u00fcr sie immer wichtiger sind. Dies f\u00fchrte zur Verabschiedung der CSRD, deren Ziel ist, die Zug\u00e4nglichkeit\/Verf\u00fcgbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erh\u00f6hen und sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf vergleichbaren, vertrauensw\u00fcrdigen und zuverl\u00e4ssigen Informationen beruhen werden. Nicht nur um das Vertrauen in den Markt f\u00fcr gr\u00fcne Investitionen zu st\u00e4rken, sondern auch die \u00f6ffentliche Verantwortung zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Die CSRD bringt eine Reihe Neuheiten mit sich, und zwar:<\/p>\n<p><\/p>\n<p><b>1)<\/b>\t<b>Sie erweitert den Kreis der Verpflichteten<\/b> auf beinahe 50.000 Unternehmen auf EU-Ebene, und zwar wird die Richtlinie gelten f\u00fcr:<\/p>\n<p><\/p>\n<\/p>\n<ul>\n<li>Gro\u00dfunternehmen, abgesehen dessen, ob b\u00f6rsennotiert oder nicht, wobei es um ein Gro\u00dfunternehmen geht, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien erf\u00fcllen: Bilanzsumme von 20 Mio. \u20ac, Nettoumsatzerl\u00f6se aus Verkauf von 40 Mio. \u20ac, durchschnittliche Zahl der Besch\u00e4ftigten im Gesch\u00e4ftsjahr 250;<\/li>\n<li>kleine und mittlere Unternehmen (\u201eKMU\u201c) mit Wertpapieren, die zum Handel an einem geregelten EU-Markt notiert sind, nicht aber f\u00fcr KMU mit Wertpapieren, die an KMU-Start-up-M\u00e4rkten oder multilateralen Handelssystemen kotieren;<\/li>\n<li>die nicht-EU-Unternehmen, die in erheblichem Umfang auf dem EU-Markt t\u00e4tig sind (d. h. Unternehmen mit einem Jahresumsatz in der EU von mehr als 150 Mio. EUR in jedem der letzten zwei aufeinander folgenden Gesch\u00e4ftsjahre und die mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben. Die Tochtergesellschaft muss auch die Kriterien erf\u00fcllen, die f\u00fcr gro\u00dfe, kleine und mittlere Unternehmen gelten, w\u00e4hrend die Niederlassung einen Nettoumsatzerl\u00f6se aus Verkauf von mehr als 40 Mio. EUR haben muss).<\/li>\n<\/ul>\n<p><\/p>\n<p>Die \u201eKleinstunternehmen\u201c, d. h. Unternehmen, die die oben angef\u00fchrten Schwellenwerte f\u00fcr (zumindest) kleine Unternehmen nicht erreichen, sind von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeschlossen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><b>2)<\/b>\tSie verlangt, dass die <b>Unternehmen ihre Jahresabschl\u00fcsse und Gesch\u00e4ftsberichte im Europ\u00e4ischen Einheitlichen Elektronischen Format XHTML<\/b> gem\u00e4\u00df der Verordnung ESEF (<i>European Single Electronic Format<\/i>) <b>erstellen<\/b> und ihre gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen gem\u00e4\u00df dem digitalen Kategorisierungssystem, wie es im ESEF festgelegt ist, \u201ekennzeichnen\u201c.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><b>3)<\/b>\tMit der CSRD wird <b>der Berichtszeitraum von einem auf zwei Jahre verl\u00e4ngert<\/b>, was bedeutet, dass die Unternehmen sowohl f\u00fcr das laufende als auch f\u00fcr das vorangegangene Gesch\u00e4ftsjahr \u00fcber Nachhaltigkeit berichten m\u00fcssen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><b>4)<\/b>\tDie CSRD \u2013 so wie die vorherige Regel \u2013 verlangt die sog. \u00bbdoppelte Wesentlichkeit\u00ab oder \u00bbPerspektive doppelter Wesentlichkeit\u00ab, was bedeutet, dass die <b>Unternehmen nicht nur die Risiken offenlegen werden m\u00fcssen, mit denen sie sich wegen des Klimawandels konfrontieren, sondern auch die Auswirkungen, die sie selbst<\/b> auf das Klima und die Gesellschaft <b>verursachen k\u00f6nnen<\/b>.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><b>5)<\/b>\tSie verlangt, dass die Nachhaltigkeitsinformationen in den <b>Gesch\u00e4ftsbericht<\/b> eines Unternehmens eingeschlossen werden m\u00fcssen (sie m\u00fcssen in einem separaten Abschnitt des Gesch\u00e4ftsberichts eindeutig erkennbar sein), w\u00e4hrend fr\u00fchere Regeln die Offenlegung von Informationen in einem separaten Dokument erlaubten.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><b>6)<\/b>\tSie verlangt einen <b>breiteren Umfang der Berichterstattung<\/b>, da ein <b>Nachhaltigkeitsbericht<\/b> unter anderem Folgendes umfassen sollte: (i) eine Beschreibung des Gesch\u00e4ftsmodells und der Strategie des Unternehmens; (ii) eine Beschreibung der zeitgebundenen Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen; (iii) eine Beschreibung der Rolle der Gesch\u00e4ftsleitungs- und der Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen; (iv) eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen; (v) eine Beschreibung der wichtigsten tats\u00e4chlichen oder potenziellen nachteiligen Auswirkungen des Unternehmens; (vi) eine Beschreibung aller vom Unternehmen ergriffenen Ma\u00dfnahmen, um tats\u00e4chliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen zu verhindern, abzumildern, zu sanieren oder zu beseitigen, sowie bestimmte andere Anforderungen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><b>7)<\/b>\tSie f\u00fchrt die Anforderung ein, dass <b>die Berichterstattung von einem gesetzlichen Abschlusspr\u00fcfer oder (von) einer Pr\u00fcfungsgesellschaft<\/b> best\u00e4tigt werden muss (die Bedingungen f\u00fcr solche Rechnungspr\u00fcfer werden von (den) L\u00e4ndern erst festgelegt). Der Rechnungspr\u00fcfer wird eine Gew\u00e4hrleistung geben m\u00fcssen, dass die gemeldeten Informationen richtig und zuverl\u00e4ssig sind.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><b>8)<\/b>\tSie verlangt von den <b>Unternehmen, dass sie gem\u00e4\u00df den verbindlichen europ\u00e4ischen Standards f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung berichten<\/b>, die von der Europ\u00e4ischen Beratergruppe f\u00fcr Finanzberichterstattung (\u201eEFRAG\u201c) entwickelt werden wird. Die angef\u00fchrten Standards werden sich auf drei Bereiche konzentrieren: Umwelt, Gesellschaft und Verwaltung.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Die Anforderungen der CSRD werden schrittweise eingef\u00fchrt, und zwar:&nbsp;&nbsp;<\/p>\n<p><\/p>\n<\/p>\n<ul>\n<li>ab dem 1. Januar 2024 weiter erst f\u00fcr Gro\u00dfunternehmen, die von \u00f6ffentlichem Interesse sind und deren durchschnittliche Besch\u00e4ftigtenzahl 500 \u00fcbersteigt (d. h. Unternehmen, f\u00fcr den die NFRD schon gilt). Die Berichte m\u00fcssen im Jahr 2025 vorgelegt werden;<\/li>\n<li>ab dem 1. Januar 2025 weiter f\u00fcr Gro\u00dfunternehmen (mit mehr als 250 Besch\u00e4ftigten und\/oder 40 Mio. \u20ac Umsatz und\/oder 20 Mio. \u20ac Gesamtverm\u00f6gen, f\u00fcr den die NFRD noch nicht gilt. Die Berichte m\u00fcssen im Jahr 2026 vorgelegt werden;<\/li>\n<li>ab dem 1. Januar 2026 weiter f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen und andere b\u00f6rsennotierte Unternehmen. Die Berichte m\u00fcssen im Jahr 2027 vorgelegt werden. Kleine und mittlere Unternehmen, die an der B\u00f6rse kotieren, haben, f\u00fcr Gesch\u00e4ftsjahre, die vor dem 1. Januar 2028 beginnen, die M\u00f6glichkeit sich zu entscheiden, die in der CSRD geforderten Informationen in ihren Jahresbericht nicht einzuschlie\u00dfen. In solchen F\u00e4llen m\u00fcssen sie trotzdem in ihrem Gesch\u00e4ftsbericht kurz darlegen, warum Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht erledigt wurde;<\/li>\n<li>ab dem 1. Januar 2028 weiter wird die Berichtspflicht auch f\u00fcr Unternehmen aus Drittl\u00e4ndern (mit einem Nettoumsatz in der EU von mehr als 150 Mio. \u20ac, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben) gelten. Die Berichte m\u00fcssen im Jahr 2029 vorgelegt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><\/p>\n<p>Da die NFRD durch die Novelle des Gesellschaftsgesetzes (n\u00e4mlich durch die \u201eZGD-1J\u201c-Novelle) in die slowenische Rechtsordnung umgesetzt wurde, ist f\u00fcr die CSRD \u00e4hnliches zu erwarten. Das bedeutet, dass wir eine Novelle des \u201eZGD-1\u201c-Gesetzes in dem Teil erwarten k\u00f6nnen, der die Vorlage der Jahresberichte regelt, im Bereich der Bestimmung des Berichtsinhalts, der Vorlage von gepr\u00fcften und konsolidierten Jahresberichten und der Haftung der Unternehmensleitung.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Auch wenn die Umsetzung der CSRD-Verpflichtungen noch in weiter Ferne zu liegen scheint, ist es angesichts der Komplexit\u00e4t und der kritischen Natur dieser neuen Offenlegungen f\u00fcr potenzielle Verpflichtete zweckm\u00e4\u00dfig, bereits jetzt mit der Vorbereitung auf die \u00c4nderungen zu beginnen. Es ist n\u00f6tig, dass das Management und die F\u00fchrungskr\u00e4fte sich mit den Standards und damit, was diese Anforderungen f\u00fcr ihr Unternehmen auf operativer Ebene bedeuten, vertraut machen. So wird es m\u00f6glich, geeignete Systeme und Prozesse f\u00fcr Bestimmung und Vorbereitung nachhaltigkeitsbezogener Informationen, rechtzeitig einzurichten.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Autoren:\t<i>Jernej Jeraj, Partner und \u017diva Korenjak, Fachmitarbeiterin<\/i><\/p>\n<p><\/p>\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurde verabschiedet Der Vorschlag der Direktive hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate sustainability reporting directive \u2013 \u201eCSRD\u201c) wurde am 10. 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