{"id":2083,"date":"2023-09-28T11:47:00","date_gmt":"2023-09-28T10:47:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfp.law\/nachrichten\/obligatorischer-einfuehrung-von-anlagen-zur-elektrizitaetserzeugung-aus-erneuerbaren-energiequellen\/"},"modified":"2023-09-28T11:47:00","modified_gmt":"2023-09-28T10:47:00","slug":"obligatorischer-einfuehrung-von-anlagen-zur-elektrizitaetserzeugung-aus-erneuerbaren-energiequellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfp.law\/de\/nachrichten\/obligatorischer-einfuehrung-von-anlagen-zur-elektrizitaetserzeugung-aus-erneuerbaren-energiequellen\/","title":{"rendered":"(Obligatorischer) Einf\u00fchrung von Anlagen zur Elektrizit\u00e4tserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen"},"content":{"rendered":"<h2>(Obligatorischer) Einf\u00fchrung von Anlagen zur Elektrizit\u00e4tserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen<\/h2>\n<p>Bei der Nutzung von Solar- und Windenergie soll Slowenien weit hinter vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten zur\u00fcckbleiben und soll hinsichtlich der Erh\u00f6hung des Anteils erneuerbarer Energiequellen in den letzten Jahren (d. h. zwischen 2010 und 2020) auch zu den Schlusslichtern in der EU geh\u00f6ren. Mit dem Ziel der Dekarbonisierung bringt das neue Gesetz \u00fcber die Einf\u00fchrung von Anlagen zur Elektrizit\u00e4tserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (das \u201eZUNPEOVE\u201c-Gesetz) zahlreiche Neuheiten mit sich, wie zum Beispiel: (i) Festlegung von Vorranggebieten f\u00fcr Anlagen zur Elektrizit\u00e4tserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen; (ii) \u00c4nderungen hinsichtlich der Raumplanung und Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen f\u00fcr Solar- und Windenergienutzung; (iii) so genannte regulatorische Sandk\u00e4sten; (iv) besondere Regelung der Rechtsverh\u00e4ltnisse bez\u00fcglich der Installation von Photovoltaikanlagen auf Immobilien im Miteigentum und Wohnungseigentum, und viele weitere.<\/p>\n<div>Mit diesen \u00c4nderungen greift das Gesetz in zahlreiche andere Gesetze ein, vor allem in die Bereiche der Raumplanung, Stra\u00dfen, Wasser, Bergbau, landwirtschaftliche Fl\u00e4chen, W\u00e4lder und Umweltschutz. Das Gesetz rechtfertigt diese Eingriffe aus Gr\u00fcnden des \u00f6ffentlichen Interesses; es legt n\u00e4mlich fest, dass die Planung, die Installation und der Betrieb der Photovoltaik- und Windenergieanlagen sowie der dazugeh\u00f6rigen Netzinfrastruktur im \u00f6ffentlichen Interesse liegen und der \u00f6ffentlichen Gesundheit und der \u00f6ffentlichen Sicherheit dienen.<\/div>\n<div>Eine der wichtigsten Neuheiten des \u201eZUNPEOVE\u201c-Gesetzes ist die <b>Festsetzung der Vorranggebiete als Gebiete, die f\u00fcr die Installation von Photovoltaik- und Windenergieanlagen <\/b>(\u201eEE\u201c)<b> geeignet sind<\/b>. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen (i) potenziellen Vorranggebieten f\u00fcr die Installation von EE und (ii) vorgeschriebenen Vorranggebieten f\u00fcr die Installation von Photovoltaikanlagen. Erstere werden von der Regierung in einem thematischen Aktionsprogramm festgelegt, das vom Ministerium f\u00fcr Raumordnung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium f\u00fcr Energie ausgearbeitet wird.<\/div>\n<div>Im Gegensatz zu den potenziellen Vorranggebieten, die noch im Rahmen des Raumplanungsprozesses festgelegt werden m\u00fcssen, legt das \u201eZUNPEOVE\u201c-Gesetz bereits einige Vorranggebiete f\u00fcr die Installation von Photovoltaikanlagen fest. Dazu geh\u00f6ren:<\/div>\n<div><\/div>\n<div>\n<ol>\n<li>D\u00e4cher von Geb\u00e4uden und befestigte Fl\u00e4chen von Parkpl\u00e4tzen auf Bauland in Wohngebieten mit einer Grundfl\u00e4che von 1.000 m2 oder mehr;<\/li>\n<li>Gebiete von Stra\u00dfenland, Stra\u00dfenobjekten, Versorgungsstationen f\u00fcr \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Service-Verkehrsfl\u00e4chen;<\/li>\n<li>Eisenbahngebiet;<\/li>\n<li>Gebiete von Kraftwerken und Gebiete von Umspannwerken und Schaltanlagen, die nicht mehr als 5 m vom Rand der \u00e4u\u00dfersten Energieanlage entfernt sind;<\/li>\n<li>Gebiete von geschlossenen Deponien;<\/li>\n<li>bestimmte Gebiete stillgelegter und ehemaliger oberfl\u00e4chlichen F\u00f6rderungen von mineralischen Rohstoffen, die nicht mit Wasser geflutet sind;<\/li>\n<li>bestimmte bestehende inaktive M\u00fclldeponien und stillgelegte M\u00fclldeponien.<\/li>\n<\/ol>\n<div><\/div>\n<p>In allen oben genannten Regelungsgebieten wird die Installation von Photovoltaikanlagen unabh\u00e4ngig vom lokalen Energiekonzept m\u00f6glich.<\/p><\/div>\n<div>Das Gesetz f\u00f6rdert nicht nur die Installation von EE-Anlagen, sondern <b>schreibt in bestimmten F\u00e4llen sogar die Installation von Photovoltaikanlagen vor<\/b>. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer Mindestnennleistung oder -fl\u00e4che ist <b>obligatorisch<\/b> (au\u00dfer in bestimmten F\u00e4llen, in denen die Installation aufgrund der Lage, der Sonnenbestrahlung, des Schutzes des kulturellen Erbes usw. nicht durchf\u00fchrbar oder zul\u00e4ssig ist), <b>wenn es sich um den Neubau eines befestigten Parkplatzes und von den Geb\u00e4uden mit einer Grundfl\u00e4che bzw. Dachfl\u00e4che von 1.000 m2 oder mehr handelt<\/b>. Die Installation und Betrieb ist obligatorisch auch bei vertikalen oder horizontalen Erweiterungen und bei Rekonstruktionen, wo die Grundfl\u00e4che des Dachs der Erweiterung bzw. des Umbaus 1.000 m2 oder mehr betr\u00e4gt. Der Eigent\u00fcmer des Geb\u00e4udes ist f\u00fcr die Installation, den Betrieb und die Beseitigung der Photovoltaikanlagen gem\u00e4\u00df der genannten Verpflichtung verantwortlich. Obwohl die genannte Verpflichtung bereits in Kraft trat, gilt sie nicht f\u00fcr die Anlagen, f\u00fcr die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des \u201eZUNPEOVE\u201c-Gesetzes (d. h. am 3. August 2023) eine Baugenehmigung schon eingeholt wurde, ein Vertrag \u00fcber die Erstellung der Baudokumentation der Anlage schon geschlossen wurde oder einen \u00f6ffentlichen Auftrag oder Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen eines \u00f6ffentlichen Ausschreibungsverfahrens schon zur Ver\u00f6ffentlichung versandt wurde.<\/div>\n<div>Die Installation von Photovoltaikanlagen wird aber nicht nur bei Neubau, Erweiterungen und Rekonstruktionen obligatorisch sein, sondern wird <b>nach dem Ablauf der \u00dcbergangsfrist auch auf den D\u00e4chern bestehender Geb\u00e4ude und auf den befestigten Parkpl\u00e4tzen deren Fl\u00e4che 1.700 m2 oder mehr betr\u00e4gt, obligatorisch sein<\/b>. Die Einzelheiten bez\u00fcglich der Installation und des Betriebs von Fotovoltaikanlagen werden von der Regierung in einer Verordnung festgelegt, in der wird auch die Frist f\u00fcr die obligatorische Installation von Fotovoltaikanlagen festlegt. Diese Frist wird nicht weniger als zwei und nicht mehr als zehn Jahre ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung betragen d\u00fcrfen.<\/div>\n<div>Das \u201eZUNPEOVE\u201c-Gesetz greift auch auf den Bereich des Umweltschutzgesetzes (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZVO-2\u201c) ein, unter anderem auf die <b>Verpflichtung zur Durchf\u00fchrung einer Vorpr\u00fcfung und einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung<\/b>. F\u00fcr freistehende Photovoltaikanlagen auf einer Fl\u00e4che von h\u00f6chstens 4 ha wird so das Vorverfahren nach dem \u201eZVO-2\u201c-Gesetz nicht durchgef\u00fchrt.<\/div>\n<div>Den Empfehlungen der Europ\u00e4ischen Kommission folgend, f\u00fchrt das \u201eZUNPEOVE\u201c-Gesetz auch die sog. <b>regulatorische Sandk\u00e4sten<\/b> ein. Ihr Ziel ist eine zeitlich begrenzte Abweichung von den geltenden Vorschriften zu erm\u00f6glichen, um innovative Technologien im Bereich der Elektrizit\u00e4tserzeugung durch den \u201eOVE\u201c-Nutzung und Elektrizit\u00e4tsspeicherung zu testen. Der regulatorische Sandkasten wird von der Regierung, aufgrund einer Initiative des Investors, genehmigt. In der Initiative muss der Investor das Projekt detailliert beschreiben und der Bedingungserf\u00fcllung begr\u00fcnden. Er muss aufweisen, dass das vorgeschlagene Projekt im \u00f6ffentlichen Interesse liegt (die die H\u00f6he des Eingriffs in den Regeln, von denen wird mit dem regulatorischen Sandkasten abgewichen) \u00fcbersteigt und dass seine Durchf\u00fchrung nicht gegen EU-Vorschriften versto\u00dfen w\u00fcrde.<\/div>\n<div>Wegen der wachsende Elektrizit\u00e4tsnachfrage der Wirtschaft und der Bev\u00f6lkerung ist es erforderlich auch angemessene und ausreichende Fl\u00e4chen f\u00fcr die Elektrizit\u00e4tserzeugung zur Verf\u00fcgung stehen. Zu diesem Zweck hebt das Gesetz bestimmte Beschr\u00e4nkungen und Verbote auf, die f\u00fcr bestimmte Arten von Grundst\u00fccken (z.B. landwirtschaftliche Fl\u00e4chen) gelten und die der Installation von EE-Anlagen entgegenstehen. Das Gesetz erlaubt deswegen in bestimmten F\u00e4llen eine <b>begleitende Nutzung bzw. begleitende Energieaktivit\u00e4ten<\/b>, d.h. die Elektrizit\u00e4tserzeugung aus Photovoltaik- und Windenergieanlagen auch auf land- und forstwirtschaftlichen Fl\u00e4chen, Wasser- und Mineralienfl\u00e4chen, Deponien und Verkehrsfl\u00e4chen. Die begleitende Energiet\u00e4tigkeit sollte aber\/jedoch nicht die vorherrschende T\u00e4tigkeit in der vorgesehenen Fl\u00e4chennutzung verdr\u00e4ngen (z. B. landwirtschaftliche Fl\u00e4chen sollten weiterhin \u00fcberwiegend der landwirtschaftlichen T\u00e4tigkeit und nicht der Energieerzeugung dienen).&nbsp;<\/div>\n<div>Neben den zahlreichen Vorschriften, in den das \u201eZUNPEOVE\u201c-Gesetz durch die Zulassung der begleitenden Energiet\u00e4tigkeit eingreift, greift das Gesetz auch in die Bestimmungen des Sachenrechts und des Wohnungsrechts ein, und zwar in Bezug auf die Mehrheit, die erforderlich ist um die Nutzung der gemeinsamen Teile eines Geb\u00e4udes bzw. einer Miteigentumsimmobilie zum Zweck der Installation, des Betriebs und der Wartung einer Photovoltaikanlage zu \u00e4ndern.<\/div>\n<div>Aufgrund der umfangreichen \u00c4nderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, stellten wir in diesem Artikel nur die wichtigsten von ihnen vor. In Zukunft werden wir die Verabschiedung der geplanten Rechtsakte, die die Bestimmungen des Gesetzes und ihre Umsetzung weiter spezifizieren werden, genau verfolgen.<\/div>\n<div>Autorinnen:&nbsp; &nbsp;<i>Klavdija Kek, Rechtsanwalt, Eva Bardutzky, Jurastudentin<\/i><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Obligatorischer) Einf\u00fchrung von Anlagen zur Elektrizit\u00e4tserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen Bei der Nutzung von Solar- und Windenergie soll Slowenien weit hinter vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten zur\u00fcckbleiben und soll hinsichtlich der Erh\u00f6hung des Anteils&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"coauthors":[],"class_list":["post-2083","post","type-post","status-publish","format-standard","category-nachrichten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2083","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2083"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2083\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2083"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2083"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2083"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfp.law\/de\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=2083"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}