Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, darunter das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht und den Bereich der zwingenden Vorschriften, die sich auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen auswirken.

Wir helfen unseren Klienten beim Eintritt in neue Märkte, dem Abschluss und der Verwaltung von Verträgen sowie der Lösung von Herausforderungen und Streitigkeiten aller Art im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit.

Wir sind ständige Rechtsberater zahlreicher in- und ausländischer Unternehmen und beraten unsere Klienten in allen Phasen ihrer Geschäfte, von der Verhandlung bis zum Abschluss, sowie bei der Absicherung gegen rechtliche Risiken. Indem wir Risiken frühzeitig erkennen, helfen wir unseren Klienten, Streitigkeiten und Schäden zu vermeiden.

Die häufigsten Vertragstypen, die wir für unsere Klienten aufsetzen, sind Verträge über Waren- und Dienstleistungskäufe, Werkverträge, Kooperationsvereinbarungen, Vertriebs-, Transport- und Bauverträge.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsrecht umfassen:

  • Erstellung von Wirtschaftsverträgen und Vertretung bei Vertragsabschlussverfahren;
  • Erstellung von Dokumenten bei Änderung des Gläubigers und Schuldners (Zession, Schuldübernahme);
  • Beratung und Erstellung entsprechender Dokumente zum Schutz der Interessen der Klienten (Hypothekenverträge, Vollstreckungserklärungen, Wechsel, Garantien usw.);
  • Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen;
  • Prüfung der Bedingungen und Erstellung von Unterlagen für die Aufnahme regulierter Tätigkeiten;
  • Vertretung von Klienten in Verfahren zur Lösung von Wirtschaftsstreitigkeiten.