Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht, insbesondere Fusionen und Übernahmen, ist sicherlich einer der Bereiche, in denen wir über die umfassendste und vielfältigste Erfahrung verfügen. Als Rechtsberater haben wir bei zahlreichen Unternehmenskäufen und -verkäufen mitgewirkt, ebenso bei der Umstrukturierung größerer Unternehmen sowie der Gründung und Beendigung von Joint Ventures. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Klienten bei der Lösung alltäglicher gesellschaftsrechtlicher Fragen.

Wir beraten eine Vielzahl in- und ausländischer Unternehmen bei der Gründung von Gesellschaften und begleiten ihre Geschäftsentwicklung.

Unsere Klienten beraten wir bei der Geltendmachung ihrer Rechte als Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter wie auch bei der Regelung der Verhältnisse mit den anderen Gesellschaftern sowie den Führungs- und Aufsichtsorganen der jeweiligen Gesellschaft.

Zu unseren Klienten zählen sowohl Start-ups als auch etablierte Konzerne, ebenso beraten wir regelmäßig bei grenzüberschreitenden Geschäften und Transaktionen.

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, einschließlich:

  • Gründung von Gesellschaften und Joint Ventures;
  • Unternehmenskauf und -verkauf mit Due-Diligence-Prüfung und Vertragsvorbereitung;
  • Umstrukturierung von Gesellschaften;
  • Liquidation und Beendigung von Unternehmen;
  • Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse;
  • Vertretung von Gesellschaftern;
  • Allgemeine Beratung im Gesellschaftsrecht.