Das Gesellschaftsrecht, insbesondere Fusionen und Übernahmen, ist sicherlich einer der Bereiche, in denen wir über die umfassendste und vielfältigste Erfahrung verfügen. Als Rechtsberater haben wir bei zahlreichen Unternehmenskäufen und -verkäufen mitgewirkt, ebenso bei der Umstrukturierung größerer Unternehmen sowie der Gründung und Beendigung von Joint Ventures. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Klienten bei der Lösung alltäglicher gesellschaftsrechtlicher Fragen.
Wir beraten eine Vielzahl in- und ausländischer Unternehmen bei der Gründung von Gesellschaften und begleiten ihre Geschäftsentwicklung.