Energierecht

Das Energierecht ist ein Bereich, in dem wir besonders viel Erfahrung haben, da wir den Energiemarkt seit Beginn seiner Liberalisierung mitverfolgen. Dieser Prozess hat zu einer Zunahme der Komplexität der Vertragsbeziehungen insbesondere im Strom- und Gassektor geführt.

Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Energieunternehmen haben wir wertvolle Erfahrungen und tiefe Einblicke in die Energie- und Börsenmärkte und deren Produkte gewonnen. Dadurch sind wir in der Lage, unsere Mandanten in allen Bereichen dieses Sektors wirksam zu vertreten, auch in komplexesten Vertragsverhältnissen sowie in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Infrastruktur, einschließlich erneuerbarer Energien wie Wasser- und Solarkraftwerken, einschließlich der Eigenversorgung.

Dank unserer Kenntnis der Spezifik des Energiesektors und der diesbezüglichen Gesetzgebung, einschließlich des Umweltrechts, können wir Ihnen umfassende und fachkompetente Beratung bieten. Wir vertreten unsere Mandanten auch vor Gericht, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Energieversorgern und -abnehmern, wo die Kenntnis der Besonderheiten dieses Bereichs, die auf konkreten Erfahrungen basiert, für eine erfolgreiche Prozessführung ausschlaggebend ist.

Unsere Dienstleistungen im Bereich des Energierechts umfassen:

  • Erstellung von Vereinbarungen für den Kauf und Verkauf von Energieressourcen;
  • Verwaltung von Vertragsbeziehungen im Energiesektor;
  • Überwachung von Investitions- und Infrastrukturprojekten im Energiesektor;
  • Durchführung von Umweltprüfungen, um die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften sicherzustellen;
  • Vertretung von Mandanten bei Streitigkeiten, insbesondere zwischen Lieferanten und Nutzern von Energieerzeugnissen.